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Abschreibung Immobilien (AfA): So funktioniert die Steuerersparnis

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist einer der wichtigsten Steuervorteile für Immobilien-Investoren: 2% des Gebäudewertes pro Jahr über 50 Jahre — ohne Liquiditätsabfluss. Bei einem Objekt für 350.000 € bedeutet das über 50 Jahre 2.000–4.000 € Steuerersparnis pro Jahr (je nach Steuersatz).
Abschreibung Immobilien (AfA): So funktioniert die Steuerersparnis

AfA Immobilien Grundlagen: Wie viel Abschreibung ist möglich?

Die AfA erlaubt es Vermietern, den Gebäudewert steuerlich über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Entscheidend: Nur der Gebäudeanteil zählt — Grundstückswerte werden nicht abgeschrieben.

GebäudetypAfA-SatzLaufzeitRechtsgrundlage
Mietgebäude (Neubau ab 1925)2% p.a.50 Jahre§7 Abs. 4 EStG
Mietgebäude (vor 1925)2,5% p.a.40 Jahre§7 Abs. 4 EStG
Neubau Wohngebäude (Baugenehmigung ab 01.01.2023)3% p.a.33 Jahre§7 Abs. 4 EStG n.F.
Denkmalgeschütztes GebäudeBis 9% p.a.8+4 Jahre§7i EStG
Wichtig: Der Gebäudeanteil beträgt je nach Lage 55–80% des Kaufpreises. Den Grundstücksanteil bestimmt das Finanzamt anhand der Bodenrichtwerte. Bei teuren Städten (München, Frankfurt) kann der Grundstücksanteil 40–50% ausmachen — dann ist nur 50–60% des Kaufpreises AfA-fähig.

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AfA Immobilien Grundlagen: Wie viel Abschreibung ist möglich?

Wie viel Steuern spare ich durch AfA? Konkrete Rechenbeispiele

Die AfA reduziert deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und spart damit direkt Steuern. Rechenbeispiele für unterschiedliche Objekte:

SzenarioKaufpreisGebäudewert (70%)AfA/Jahr (2%)Steuerersparnis (42%)
Einsteiger-Wohnung (B-Stadt)200.000 €140.000 €2.800 €1.176 €/Jahr
Durchschnittswohnung350.000 €245.000 €4.900 €2.058 €/Jahr
A-Stadt Wohnung550.000 €385.000 €7.700 €3.234 €/Jahr
Mehrfamilienhaus (B-Stadt)800.000 €560.000 €11.200 €4.704 €/Jahr

Zusätzlich zur AfA sind Zinsen, Hausverwaltung, Instandhaltung, Versicherungen und Verwaltungskosten als Werbungskosten abzugsfähig — oft weitere 3.000–8.000 € pro Jahr und Objekt.

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Wie viel Steuern spare ich durch AfA? Konkrete Rechenbeispiele

Besondere AfA-Modelle: §7b Neubau, Denkmalschutz & Erhaltungsaufwand

Neben der linearen AfA gibt es steuerlich attraktive Sondermodelle für bestimmte Objekte:

1
§7b EStG: Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Für neue Mietwohnungen (Baugenehmigung ab 2023, Kosten unter 5.200 €/qm): Zusätzlich 5% AfA in den ersten 4 Jahren. Zusammen mit der erhöhten regulären AfA (3%) ergibt das 8% im ersten Jahr. Koalitionsvertrag 2025: Programm bis Ende 2028 verlängert.

2
§7i EStG: Denkmalschutz-AfA

Denkmalgeschützte Gebäude können mit 9% in den ersten 8 Jahren und 7% in den folgenden 4 Jahren abgeschrieben werden (Sanierungskosten!). Der Kaufpreis des Gebäudes wird separat normal abgeschrieben. Achtung: Denkmalschutzbehörde muss Sanierungsmaßnahmen anerkennen.

3
Erhaltungsaufwand sofort absetzen

Reparaturen und Modernisierungen bis zu einem bestimmten Betrag können als Erhaltungsaufwand sofort im Anschaffungsjahr oder auf 2–5 Jahre verteilt abgesetzt werden — statt über 50 Jahre als AfA. Entscheidend: Herstellungskosten vs. Erhaltungskosten (komplexes Steuerrecht — Steuerberater einschalten).

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Besondere AfA-Modelle: §7b Neubau, Denkmalschutz & Erhaltungsaufwand
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Häufige Fragen

Wie viel AfA kann ich bei Immobilien absetzen?

Standard: 2% des Gebaeudewerts pro Jahr (nicht Grundstueck!) ueber 50 Jahre. Fuer Altbauten vor 1925: 2,5% ueber 40 Jahre. Fuer Neubauten ab 2023: 3% ueber 33 Jahre. Denkmalschutz: bis zu 9% in den ersten Jahren. Der Gebaeudeanteil betraegt je nach Lage 55–80% des Kaufpreises.

Was passiert mit der AfA, wenn ich die Immobilie verkaufe?

Innerhalb der 10-Jahres-Frist (§23 EStG) ist der Verkaufsgewinn steuerpflichtig. Die genutzten AfA-Betraege reduzieren den Anschaffungswert und erhoehen damit den zu versteuernden Gewinn (sog. AfA-Rueckgabe). Nach 10 Jahren Haltedauer ist der Verkaufsgewinn vollstaendig steuerfrei.

Kann ich die AfA auch beim selbstgenutzten Haus absetzen?

Nein. Die AfA gilt nur fuer vermietete Immobilien (Einkunftserzielungsabsicht). Selbstgenutztes Wohneigentum hat keine AfA — dafuer gibt es keine Mieteinnahmen zu versteuern und der Verkauf ist nach 3 Jahren Selbstnutzung steuerfrei (auch innerhalb der 10-Jahres-Frist).