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Anlage V ausfüllen 2026: So deklarierst du deine Mieteinnahmen richtig

Die Anlage V gehört zur Einkommensteuererklärung und deklariert Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Als Vermieter musst du sie für jede vermietete Immobilie separat ausfüllen. Gut gemacht, spart die Anlage V tausende Euro Steuern — durch vollständigen Abzug von AfA, Zinsen und Werbungskosten.
Anlage V ausfüllen 2026: So deklarierst du deine Mieteinnahmen richtig

Die wichtigsten Zeilen in der Anlage V

ZeileWas trägst du ein?Tipps
4–7: EinnahmenMieteinnahmen (brutto inkl. Nebenkosten), Miete für Garagen, sonstige EinnahmenNur vereinnahmte Mieten — nicht Soll-Mieten bei Leerstand
9: AfAGebäudeabschreibung: 2% (Bestand) oder 3% (Neubau ab 2023) auf Gebäudewert/JahrGebäudewert ≠ Kaufpreis! Grundstücksanteil herausrechnen (30–40% typisch)
10: SchuldzinsenAlle Kreditzinsen aus der Finanzierung der ImmobilieTilgung NICHT absetzbar! Nur Zinsen. Jahreskontoauszug der Bank nutzen
12: ReparaturenErhaltungsaufwendungen (Reparaturen, keine Herstellungskosten)Grenze: Modernisierungen die das Gebäude wesentlich verbessern = Herstellungskosten (auf Jahren verteilt)
13: HausverwaltungVerwaltergebühren, Concierge, HauswartAuch anteilige Kosten für WEG-Verwalter absetzbar
16: VersicherungenGebäudeversicherung, Hausrat (wenn Vermieter stellt), HaftpflichtPrivate Haftpflicht nicht absetzbar — nur objektbezogene Versicherungen
17: GrundsteuerJährliche Grundsteuer (aus Grundsteuerbescheid)Auch wenn teilweise auf Mieter umgelegt — vollen Betrag eintragen
19: FahrtkostenFahrten zur Immobilie: 0,30 €/km (einfache Strecke × 2)Belegpflicht: Fahrtenbuch oder Einzelnachweise. Entfernung und Datum notieren
26: Sonstige WKSteuerberatungskosten (Anteil Anlage V), Mietersuche-Anzeigen, BüromaterialSteuerberater-Rechnung anteilig (z.B. 30% auf Anlage-V-Bearbeitung)
Die wichtigsten Zeilen in der Anlage V

Die 5 häufigsten Fehler in der Anlage V

Fehler 1: Gebäudewert falsch berechnet
AfA wird auf den Gebäudewert gerechnet, nicht auf den Kaufpreis. Grundstücksanteil (30–50% je nach Lage) muss herausgerechnet werden. Bei teuren Lagen (München, Frankfurt) kann der Grundstücksanteil 50–70% betragen — entsprechend sinkt die absetzbare AfA.

Fehler 2: Tilgung statt Zinsen eingetragen
Nur Kreditzinsen sind absetzbar, nicht die Tilgung. Den Jahreskontoauszug deiner Bank nutzen — dort sind Zinsen und Tilgung getrennt ausgewiesen.

Fehler 3: Herstellungskosten als Erhaltungsaufwand
Reparaturen = sofort absetzbar. Modernisierungen die das Objekt wesentlich verbessern = Herstellungskosten, auf die Nutzungsdauer verteilt. Auch: In den ersten 3 Jahren nach Kauf gelten Aufwendungen über 15% des Kaufpreises als anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Fehler 4: Eigene Nutzung vergessen
Nutzt du Teile der Immobilie selbst (z.B. ein Zimmer), musst du Werbungskosten anteilig kürzen. Verhältnis: Eigennutzungsfläche ÷ Gesamtfläche.

Fehler 5: Leerstandskosten nicht geltend gemacht
Kosten während Leerstand (Suche nach Nachmieter) sind weiter absetzbar — solange du tatsächlich einen Mieter suchst. Belege aufbewahren: Inserate, Besichtigungsprotokolle.

Die 5 häufigsten Fehler in der Anlage V

Was du als Vermieter maximal absetzen kannst

Vollständige Liste absetzfähiger Kosten (Werbungskosten):
AfA Gebäude2–3% des Gebäudewerts/Jahr
KreditzinsenVollständig (nicht Tilgung!)
Reparaturen/ErhaltungVollständig (keine Herstellungskosten)
HausverwaltungVollständig
GrundsteuerVollständig
GebäudeversicherungVollständig
Nebenkosten (nicht umlegbar)Anteilig (z.B. Aufzugwartung wenn nicht in NK)
Fahrtkosten0,30 €/km (einfache Strecke × 2)
SteuerberaterAnteil Anlage-V-Bearbeitung
Inserate / MietersucheVollständig
Büromaterial, FachliteraturAnteilig
Schuldzinsen für ModernisierungVollständig

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Häufige Fragen

Welche Zeilen der Anlage V sind fuer Vermieter am wichtigsten?

Die wichtigsten Zeilen: Zeile 9 (Mieteinnahmen Kaltmiete), Zeile 13 (Nebenkostenvorauszahlungen), Zeile 21 (AfA/Abschreibung), Zeile 22 (Schuldzinsen/Kreditzinsen), Zeile 24 (Grundsteuer, Versicherung, Verwaltungskosten), Zeile 26 (Instandhaltungskosten). Einnahmen in Zeile 9+13, Werbungskosten in Zeile 21-34.

Kann ich die Anlage V selbst ausfuellen?

Ja, die Anlage V koennen Sie selbst ueber ELSTER (kostenlos) ausfuellen. Fuer eine oder zwei Wohnungen ist das gut machbar. Ab 3+ Wohnungen, Sonder-AfA, Denkmalschutz oder wenn Sie unsicher bei AfA-Berechnung sind: Steuerberater empfehlenswert. Kosten 200-500 EUR/Jahr - durch AfA-Optimierung oft mehrfach eingespielt.

Bis wann muss die Anlage V eingereicht werden?

Die Einkommensteuererklarung (incl. Anlage V) ist bis 31. Juli des Folgejahres faellig (ohne Steuerberater). Mit Steuerberater bis 28./29. Februar des uebernachsten Jahres. Wer verpaetet einreicht, riskiert Verspaetungszuschlaege (0,25% der Steuerschuld pro Monat, mindestens 25 EUR/Monat).