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Eigenbedarfskündigung: Wann dürf Vermieter wirklich kündigen?

Eigenbedarfskündigung ist das einzige echte Vermieter-Kündigungsrecht bei einem Dauermietverhältnis. Aber: Die Anforderungen sind streng — wer formale Fehler macht oder keinen echten Eigenbedarf hat, riskiert eine unwirksame Kündigung und Schadensersatzklage.
Eigenbedarfskündigung: Wann dürf Vermieter wirklich kündigen?

Eigenbedarf: Was zählt und was nicht

SituationGilt als Eigenbedarf?Hinweis
Vermieter selbst einziehen✓ JaKlassischer Fall — muss glaubhaft dargelegt werden
Familienangehörige (Kinder, Eltern, Geschwister)✓ JaAuch Schwiegereltern, Nichten/Neffen sind anerkannt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Haushaltszugehörige Personen (Pfleger, Au-pair)✓ JaBei echter, dauerhafter Haushaltszugehörigkeit
Nur Sekundärwohnsitz✕ NeinGericht prüft: Wird die Wohnung wirklich als Hauptwohnsitz benötigt?
Wirtschaftliche Verwertung (höhere Miete)✕ NeinDas ist kein Eigenbedarf — das ist Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
Planungsabsicht ohne konkreten Bedarf✕ NeinBedarf muss bei Kündigung bereits konkret und ernsthaft bestehen
Eigenbedarf: Was zählt und was nicht

Kündigungsfristen und Ablauf

MietdauerKündigungsfrist VermieterFristbeginn
Unter 5 Jahre3 MonateZugang der Kündigung beim Mieter
5–8 Jahre6 MonateZugang der Kündigung beim Mieter
Über 8 Jahre9 MonateZugang der Kündigung beim Mieter

Schritt-für-Schritt:

  1. Kündigungsschreiben verfassen: Schriftlich, unterschrieben, mit konkreter Begründung wer einzieht und warum
  2. Frist prüfen: Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Monats zugegangen sein, damit die Frist ab dem Folgemonat läuft
  3. Zugang nachweisen: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Zeugen
  4. Räumungsfristen beachten: Mieter haben das Recht, Härtegründe geltend zu machen (Krankheit, Alter, Schulwechsel Kinder)
  5. Einzug sicherstellen: Wer nach Auszug des Mieters nicht einzieht, muss dem Mieter Schadensersatz zahlen
Achtung: Vortäuschung von Eigenbedarf
Wer Eigenbedarf vortäuscht (kündigt, aber dann doch vermietet oder leer stehen lässt), haftet dem Mieter auf Schadensersatz: Mehrkosten der neuen Wohnung, Umzugskosten, Maklercourtage, entgangene Mietzinsvorteile. Gerichte haben bei Vortäuschung auch Schmerzensgeld zugesprochen.
Kündigungsfristen und Ablauf

Härtekläusel: Wann Mieter widersprechen können

Mieter können der Eigenbedarfskündigung schriftlich widersprechen (§ 574 BGB), wenn die Kündigung für sie oder ihre Familie eine unzumutbare Härte bedeutet. Das Gericht wägt dann die Interessen ab.

Härtegrund des MietersGewichtungVermieter-Gegenargumentation
Hohes Alter / schwere ErkrankungSehr starkSchwer zu überwinden — ggf. Vergleich suchen
Keine vergleichbare Wohnung auf dem MarktStarkAktive Wohnungssuche des Mieters muss nachgewiesen werden
Kinder kurz vor SchulabschlussMittelAufschub bis Schuljahresende meist anerkannt
SchwangerschaftMittelZeitweiser Aufschub möglich, nicht Ablehnung
Wirtschaftliche Härte alleinGeringReicht meist nicht als alleiniger Härtegrund aus

Vermieter-Schutz: Je konkreter und glaubwürdiger der Eigenbedarf, desto stärker das Vermieterinteresse. Frühzeitig planen, Dokumentation vorbereiten, im Streitfall anwaltliche Beratung holen.

Mehr Mietrecht: Vermieterrechte im Überblick · Mietpreisbremse Guide · Leitfaden Vermieter · Hausverwaltung ab wann?

Härtekläusel: Wann Mieter widersprechen können
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Häufige Fragen

Wann ist eine Eigenbedarfskündigung wirksam?

Eine Eigenbedarfskündigung ist wirksam, wenn: 1) Die Kündigung schriftlich mit konkreter Begründung erfolgt (wer einzieht und warum). 2) Der Eigenbedarf bereits bei Ausspruch der Kündigung konkret und ernsthaft besteht. 3) Die Kündigungsfristen eingehalten werden (3–9 Monate je nach Mietdauer). 4) Die Person, für die Eigenbedarf angemeldet wird, nach § 573 BGB berechtigt ist (Vermieter selbst, Familienangehörige, Haushaltsmitglieder).

Welche Familienmitglieder gelten für Eigenbedarf?

Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anerkannt sind: Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Enkel und hauswirtschaftliche Hilfspersonen (z.B. Pflegeperson, Au-pair). Nicht anerkannt werden: entfernte Verwandte ohne Haushaltsbezug, Freunde, Geschäftspartner oder WG-Mitbewohner ohne Verwandtschaft.

Kann der Mieter die Eigenbedarfskündigung anfechten?

Ja — Mieter können widersprechen (§ 574 BGB) wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeutet (hohes Alter, schwere Erkrankung, keine Ersatzwohnung auf dem Markt). Das Gericht wägt dann Vermieter- gegen Mieterinteresse ab. Formfehler in der Kündigung machen sie vollständig unwirksam — dann muss neu gekündigt werden.

Was passiert wenn der Vermieter nach Auszug nicht einzieht?

Wenn Eigenbedarf vorgetäuscht war, muss der Vermieter dem Mieter Schadensersatz zahlen: Alle Mehrkosten der neuen Wohnung, Umzugskosten, Maklercourtage, Differenz in der Miete für mehrere Jahre. Wer nach Auszug des Mieters die Wohnung weiter vermietet oder leer stehen lässt, riskiert zusätzlich eine Klage. Empfehlung: Eigenbedarf nur anmelden wenn er wirklich konkret geplant ist.

Gibt es Sonderschutz für bestimmte Mietergruppen?

Ja — folgende Gruppen genießen erhöhten Schutz: Schwangere und Familien mit Kleinkindern, Schwerbehinderte, ältere Mieter (ab ca. 70 Jahren), Mieter in sehr langer Mietzeit (über 20 Jahre). Gerichte sprechen diesen Gruppen häufiger Aufschub oder Ausnahmen zu. Als Vermieter: frühzeitig beraten lassen, alternative Lösungen (Räumungsaufschub, Umzugskostenzuschuss) anbieten.