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Ferienimmobilien Steuer: Mieteinnahmen, Abschreibungen und was das Finanzamt will

Ferienhaus kaufen und vermieten klingt verlockend. Aber die steuerlichen Regeln für Ferienimmobilien sind strenger als bei normalen Mietimmobilien. Was gilt es zu wissen?
Ferienimmobilien Steuer: Mieteinnahmen, Abschreibungen und was das Finanzamt will

Mieteinnahmen aus Ferienimmobilien versteuern

Steuerpflicht bei Ferienwohnungsvermietung:

Was du absetzen kannst

Absetzbare Kosten bei Ferienimmobilien:

Probleme bei Eigennutzung und Gewerbesteuer

Die steuerlichen Fallstricke:

Ferienimmobilien und Umsatzsteuer: Was beachten?

Umsatzsteuerliche Behandlung von Ferienvermietung:

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Häufige Fragen

Muss ich Einnahmen aus Ferienwohnungsvermietung versteuern?

Ja, immer. Alle Einnahmen aus Ferienwohnungsvermietung sind steuerpflichtig (Anlage V oder gewerblich). Plattformen wie Airbnb melden Einnahmen seit 2023 automatisch ans Finanzamt (DAC7). Nicht deklarieren = Steuerhinterziehung.

Kann ich Kosten für meine Ferienwohnung absetzen?

Ja: AfA (2% Gebäudewert), Kreditzinsen, Betriebskosten (Reinigung, WLAN, Plattformgebühren, Möbel-AfA). Bei Eigennutzung: nur Vermietungsanteil (Vermietungstage ÷ Gesamttage). Eigennutzungstage: keine Kosten absetzbar.

Wann wird eine Ferienimmobilienvermietung gewerblich?

Wenn du hotelmäßige Zusatzleistungen anbietest: Frühstück, tägliche Reinigung, Wäschewechsel, Rezeptionsservice. Dann: Gewerbesteuer. Reine Raumvermietung ohne Nebenleistungen: steuerlich als Vermietung behandelt, kein Gewerbe.

Gilt die 10-Jahres-Spekulationsfrist auch bei Ferienhäusern?

Ja, unbedingt. Ferienhäuser zählen NICHT als selbst genutztes Eigenheim. Kein Steuerprivileg bei Verkauf. Immer 10 Jahre halten für steuerfreien Verkauf. Auch kurze Eigennutzung ändert das nicht.