Garage mieten: Kosten, Mietvertrag, Rechte und was bei Streit mit dem Vermieter gilt
Was eine Garage monatlich kostet
Aktuelle Marktpreise für Garagen-Miete:
- Preise nach Stadtgröße: München: 80–200 EUR/Monat (Innenstadt: Spitze 250+ EUR). Frankfurt/Hamburg: 60–150 EUR/Monat. Berlin: 50–130 EUR/Monat. Mittelstädte (200k–500k Einwohner): 30–80 EUR/Monat. Kleinstadt/Land: 20–50 EUR/Monat.
- Garagentypen und Preisunterschiede: Tiefgaragenstellplatz: meist teurer als Außen-Garage (Sicherheit, Witterungsschutz). Einzelgarage (freistehend): oft am teuersten (Exklusivität). Duplex-Parksystem (Hebebühne): günstiger, aber eingeschränkt für SUVs. Carport: deutlich günstiger als Garage. Mehr: Stellplatz kaufen.
- Was den Preis beeinflusst: Lage (Nähe zu ÖPNV, Innenstadt), Größe (Standard: 5×2,5m, komfortabel: 6×3m oder größer), Strom-/Wasseranschluss vorhanden?, Sicherheit (Rolltor, Kamera, Beleuchtung). Mehr: Tiefgarage kaufen.
- Als Kapitalanlage: Wer eine Garage kauft und vermietet: Rendite 3–6% möglich. Kein Wohnraummietrecht, kurze Kündigungsfristen. Mehr: Garagen als Kapitalanlage.
Der Garagenmietvertrag: Was drin stehen muss
Wichtige Inhalte eines Garagenmietvertrags:
- Kein Wohnraummietrecht: Für Garagen gilt NICHT das Wohnraummietrecht (§§ 549ff BGB). Stattdessen: allgemeines Mietrecht (§ 535ff BGB). Bedeutet: weniger Mieterschutz, kürzere Kündigungsfristen, keine Mietpreisbremse.
- Nutzungsart festlegen: Was darf in der Garage gelagert/geparkt werden? Gefährliche Güter (Benzin, Chemikalien): meist verboten. Nutzung als Werkstatt oder Lagerfläche: klären ob erlaubt. Daueraufenthalt oder Wohnen: absolut unzulässig.
- Betriebskosten: Strom für Beleuchtung, Tor-Antrieb: wer zahlt? Klar im Vertrag regeln. Bei Gemeinschaftsgarage: Umlageschlüssel für gemeinsame Kosten vereinbaren.
- Kaution: Auch bei Garagenmietvertrag möglich (gesetzlich nicht begrenzt wie bei Wohnraum auf 3 Monatsmieten). Üblich: 1–3 Monatsmieten. Schriftlich vereinbaren. Mehr: Mietkaution.
Kündigungsfristen für Garagen
Wann und wie Garagen-Mietverträge enden:
- Gesetzliche Kündigungsfrist: § 580a BGB: bei Garagen und ähnlichen Räumen: Kündigung nur zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats. De facto: ca. 3 Monate Frist — gilt für beide Seiten gleich (anders als Wohnraum wo Vermieter länger warten muss).
- Kein Sozialer Mieterschutz: Vermieter benötigt keinen besonderen Kündigungsgrund. Ordentliche Kündigung ohne Eigenbedarf oder Pflichtverletzung: möglich. Mieter hat weniger Schutz als bei Wohnraum.
- Häufige Kündigungsgründe Vermieter: Eigenbedarf (z.B. neues Auto braucht Platz), Verkauf des Grundstücks, Abriss oder Umbau, Ende des Pachtvertrags der dem Garagenkomplex zugrunde liegt.
- Sonderkündigungsrecht Mieter: Bei erheblichen Mängeln (Dach undicht, Einbruch wegen mangelhafter Sicherung): außerordentliche Kündigung möglich. Vermieter muss Mängel beheben. Mehr: Mietrecht.
Rechte und Pflichten bei der Garage
Was Mieter und Vermieter schulden:
- Vermieter-Pflichten: Garage muss in vertragsgemäßem Zustand sein (Dach dicht, Tor funktionsfähig, Beleuchtung). Reparaturen bei Mängeln: Vermieter-Sache. Kleinreparaturen: können per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden (anders als bei Wohnraum: keine gesetzliche Grenze, aber Billigkeit beachten).
- Mieter-Pflichten: Ordnungsgemäße Nutzung (kein Wohnen, keine gefährlichen Güter ohne Erlaubnis). Sauberkeit und Ordnung. Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand. Schlüsselübergabe bei Ende. Mehr: Übergabe.
- Was in der Garage gelagert werden darf: Grundsätzlich: alles was vereinbart oder üblich ist. Fahrzeuge: Hauptnutzung. Fahrräder, Motorräder, Anhänger: üblich. Gefährliche Güter: nur mit Erlaubnis. Haushaltsgegenstände als Lager: wenn erlaubt — prüfen ob Versicherung (Hausrat) auch die Garage deckt. Mehr: Gebäudeversicherung.
- Versicherung: Vermieter: Wohngebäudeversicherung deckt auch Garagengebäude (prüfen). Mieter: Hausratversicherung für den Inhalt (sofern Police Außenbereich einschließt). Im Schadensfall: Klärung wer haftet. Mehr: Risiken.
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Häufige Fragen
Was kostet eine Garage monatlich zur Miete?
Stark ortsabhängig: München 80–200 EUR, Frankfurt/Hamburg 60–150 EUR, Berlin 50–130 EUR, Mittelstädte 30–80 EUR, Kleinstädte 20–50 EUR. Tiefgaragenstellplätze meist am teuersten, Duplex-Systeme am günstigsten. Preis hängt von Lage, Größe und Ausstattung ab.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Garage?
Nach § 580a BGB: Kündigung zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats — also ca. 3 Monate für beide Seiten. Kein verlängerter Schutz wie bei Wohnraum. Vermieter braucht keinen besonderen Kündigungsgrund.
Gilt das Wohnraummietrecht für Garagen?
Nein. Für Garagen gilt allgemeines Mietrecht (§ 535ff BGB), nicht das Wohnraummietrecht. Bedeutet: keine Mietpreisbremse, keine Kappungsgrenze, keine verlängerten Kündigungsfristen für den Vermieter, weniger Schutz für Mieter.
Kann ich in meiner Mietgarage wohnen?
Nein, das ist absolut unzulässig. Garagen sind nicht als Wohnraum genehmigt und dürfen nicht als Wohnraum genutzt werden. Der Vermieter kann sofort kündigen. Auch Übernachtungen längerfristig sind nicht erlaubt.




