Immobilien-Begriff
Auflassungsvormerkung
Schutz des Käufers im Grundbuch vor dem Eigentumsübergang
Definition: Was bedeutet Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) wird nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und vor Kaufpreiszahlung ins Grundbuch eingetragen. Sie sichert den Käufer: Der Verkäufer kann die Immobilie nicht nochmals verkaufen oder belasten. Erst wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, wird die Auflassung selbst eingetragen und der Eigentumswechsel vollzogen. Typischer Ablauf: Notar → Auflassungsvormerkung → Kaufpreis zahlen → Eigentumseintrag (6–12 Wochen nach Notartermin). Kein Risiko für Käufer, wenn Notar korrekt arbeitet.
- Auflassungsvormerkung steht für: Schutz des Käufers im Grundbuch vor dem Eigentumsübergang
- Relevant für: Immobilien-Kapitalanleger, Vermieter, Finanzierungsinteressierte
- Mehr Details: Vollständiger Guide →
Warum ist Auflassungsvormerkung für Kapitalanleger wichtig?
Als Immobilien-Kapitalanleger begegnet dir Auflassungsvormerkung regelmäßig — bei der Finanzierungsplanung, beim Kauf, bei der Steuerererklärung und im laufenden Betrieb deiner Mietobjekte. Das Verständnis dieses Begriffs hilft dir, bessere Entscheidungen zu treffen und Fehler zu vermeiden. Unser Guide erklärt alles Praxisrelevante.
Mit Beispielen, Tabellen und konkreten Handlungsempfehlungen

