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Nebenkostenabrechnung erstellen: Alles was Vermieter wissen müssen

Als Vermieter musst du jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen — und das innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode. Verpasst du die Frist, verlierst du das Recht auf Nachzahlung. Mieter hingegen können Guthaben noch einfordern.
Nebenkostenabrechnung erstellen: Alles was Vermieter wissen müssen

Pflichtangaben der Nebenkostenabrechnung

PflichtangabeInhaltWarum wichtig?
AbrechnungszeitraumAnfangs- und Enddatum (i.d.R. 1 Jahr)Muss mit Mietvertrag übereinstimmen
Auflistung aller KostenpositionenJede Nebenkosten-Art einzeln mit GesamtbetragFehlende Positionen können nicht nachgefodert werden
UmlageschlüsselWie wird aufgeteilt? (Wohnfläche, Personenanzahl, Wohneinheiten)Ohne expliziten Schlüssel ist Abrechnung angreifbar
Anteil des MietersMieters Anteil nach Umlageschlüssel je PositionTransparenzpflicht gegenüber Mieter
Summe der VorauszahlungenWas hat der Mieter bereits bezahlt?Basis für Saldo-Berechnung
Saldo (Nachzahlung/Guthaben)Differenz: Ist-Kosten minus VorauszahlungenDer entscheidende Betrag für Mieter
Pflichtangaben der Nebenkostenabrechnung

Was darf umgelegt werden? (§ 2 BetrKV)

Umlagefähig:
  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung
  • Entwässerung / Abwasser
  • Heizung (verbrauchsabhängig!)
  • Warmwasser (verbrauchsabhängig!)
  • Aufzug (Strom + Wartung)
  • Straßenreinigung / Müll
  • Hausreinigung / Hausmeister
  • Gartenanlage (Pflege)
  • Beleuchtung (Gemeinschaftsflächen)
  • Schornsteinreinigung
  • Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht)
  • Gemeinschaftsantenne / Kabel (teils)
Nicht umlagefähig:
  • Verwaltungskosten (Hausverwaltung!)
  • Instandhaltungsrücklage
  • Reparaturkosten
  • Leerstandskosten
  • Zinsen für Kredite
  • Rechtsverfolgungskosten
  • Kosten für Mietersuche
  • Abschreibungen (AfA)

Wichtig: Die Hausverwaltungsgebühr darf NICHT in die NK-Abrechnung! Das ist ein häufiger Fehler der zur Anfechtung führt.

Was darf umgelegt werden? (§ 2 BetrKV)

Fristen und häufige Fehler

Kritische Fristen:

Abrechnung stellen: Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode. Beispiel: Abrechnungsjahr 2024 = Frist bis 31.12.2025. Danach verlierst du das Recht auf Nachzahlungen — Mieter können aber weiterhin Guthaben einfordern.

Einspruchsfrist Mieter: 12 Monate nach Zugang der Abrechnung. Danach kann der Mieter keine Einwände mehr erheben.

Belegeinsicht: Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege — innerhalb angemessener Frist (ca. 2 Wochen) gewähren.

Häufige Fehler die Abrechnungen angreifbar machen:

Mehr zu Vermietung und Mietrecht: Wohnung vermieten Guide · Hausverwaltung ab wann: Hausverwaltung Kosten

Fristen und häufige Fehler
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Häufige Fragen

Wo gilt die Mietpreisbremse 2026?

Die Mietpreisbremse gilt in Bundeslaendern mit entsprechender Landesverordnung: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thueringen. NICHT aktiv in Sachsen (daher Leipzig/Dresden ohne MPB!). Gilt seit 2015, aktuell verlaengert bis Ende 2029.

Was bedeutet Mietpreisbremse fuer Vermieter?

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf max. 10% ueber der ortsueblichten Vergleichsmiete (Mietspiegel). Ausnahmen: Neubauten nach Oktober 2014, umfassend modernisierte Wohnungen (mind. 1/3 des Neubauwertes investiert), Vormiete bereits ueber der Grenze. Die Kappungsgrenze (max. 20% Erhoehung in 3 Jahren) gilt separat.

Gilt die Mietpreisbremse auch fuer Indexmiete und Staffelmiete?

Ja: Auch Staffel- und Indexmieten duerfen die ortsueblliche Vergleichsmiete + 10% nicht ueberschreiten - jedenfalls nicht bei Vertragsabschluss. Spaetere Anpassungen (Indexanpassung oder Staffelschritte) sind aber zulaessig, auch wenn sie die Grenze ueberschreiten, solange die Ausgangsmiete korrekt war.