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Schimmel Mietwohnung: Rechte, Pflichten und Mietminderung für Mieter und Vermieter

Schimmel in der Wohnung: Vermieter und Mieter streiten sich regelmäßig über Verantwortung und Kosten. Was gelten die Regeln und welche Rechte hast du?
Schimmel Mietwohnung: Rechte, Pflichten und Mietminderung für Mieter und Vermieter

Wer ist für Schimmel verantwortlich?

Die Schimmelfrage ist eine Ursachenfrage:

Rechte des Mieters bei Schimmel

Was Mieter tun können wenn der Vermieter nicht reagiert:

Pflichten des Vermieters bei Schimmel

Was Vermieter zu tun haben:

Schimmel vorbeugen: Was hilft wirklich?

Praktische Tipps gegen Schimmelbildung:

Mehr: Mietrecht Mieter | Vermieter Pflichten.

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Häufige Fragen

Wer zahlt bei Schimmel in der Mietwohnung?

Kommt auf die Ursache an: Baulicher Mangel (schlechte Dämmung, Undichtigkeit) → Vermieter zahlt. Falsches Lüftungsverhalten des Mieters → Mieter zahlt. Gemischte Ursache → anteilig. Im Zweifel: Bausachverständigengutachten.

Wie viel darf ich bei Schimmel die Miete mindern?

Abhängig von Ausmaß und Beeinträchtigung. Typische Richtwerte: kleiner Schimmelfleck im Bad: 5–10%. Schimmelbefall in mehreren Räumen: 15–25%. Gesundheitsgefährdender Befall: bis 50–100% (Ausnahmefälle). Zuerst: schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung.

Muss ich als Mieter Schimmel selbst beseitigen?

Nein, wenn der Vermieter für den Schimmel verantwortlich ist. Wenn die Ursache beim Mieter liegt (falsches Lüften): Mieter muss auf eigene Kosten beseitigen. In jedem Fall: Schimmel dem Vermieter schriftlich anzeigen.

Wie erkenne ich ob Schimmel gesundheitsschädlich ist?

Alle Schimmelarten können gesundheitsschädlich sein, besonders für Allergiker, Kinder, Ältere. Bei deutlichem Schimmelbefall (mehr als Handflächengröße), Geruch, Atemwegsproblemen: sofort handeln und ggf. Umweltamt oder Gesundheitsamt einschalten.