Selbstauskunft Mieter: Pflichtangaben, verbotene Fragen und Muster-Vorlage
Was ist eine Mieter-Selbstauskunft?
Die Selbstauskunft ist ein Fragebogen den Vermieter potenziellen Mietern vorlegen:
- Zweck: Vermieter will Bonität, Einkommenssituation und persönliche Verhältnisse des Mieters vorab prüfen — ohne aufwendige Einzelrecherche.
- Zeitpunkt: Typisch nach der Besichtigung, vor Mietvertrag-Abschluss. Manchmal schon als Besichtigungsvoraussetzung (bei stark nachgefragten Wohnungen).
- Rechtsgrundlage: Vermieter darf nur Fragen stellen die für das Mietverhältnis relevant sind (Datenschutz, allgemeines Persönlichkeitsrecht). Bei unzulässigen Fragen: Mieter darf lügen ohne Konsequenzen.
Was Vermieter fragen dürfen (zulässige Fragen)
Erlaubte Fragen in der Selbstauskunft:
- Einkommenssituation: Monatliches Nettoeinkommen, Arbeitgeber, Beschäftigungsstatus (Festanstellung/befristet/selbstständig). Belege via Gehaltsnachweis verlangbar.
- Anzahl der Mitbewohner: Wie viele Personen werden einziehen? Haustiere: Vermieter darf fragen, ob kleine Tiere gehalten werden.
- Bisheriges Mietverhältnis: Frühere Vermieteradresse, ob Mietschulden bestehen, ob Räumungsklage erfolgte.
- SCHUFA-Auskunft: Vermieter darf SCHUFA-Selbstauskunft verlangen (nicht kostenpflichtige Abfrage ohne Zustimmung). Mehr: Mietrecht Mieter.
Was Vermieter NICHT fragen dürfen (unzulässige Fragen)
Diese Fragen sind rechtswidrig — Mieter darf lügen:
- Schwangerschaft / Familienplanung: Vollständig unzulässig. Keine Angabe nötig, falsche Angabe legal.
- Religion / politische Überzeugung: Unzulässig.
- Staatsangehörigkeit / Herkunft: Unzulässig (Diskriminierungsverbot). Ausnahme: Ausweispflicht bei Vertragsabschluss (legitim).
- Gewerkschaftszugehörigkeit / Parteimitgliedschaft: Unzulässig.
- Strafrechtliche Vorwürfe (nicht rechtskräftig): Unzulässig. Nur rechtskräftige Verurteilungen bei berechtigtem Interesse (z.B. Verurteilung wegen Hausfriedensbruch).
Tipps für Mieter: So überzeugst du bei der Selbstauskunft
Wettbewerb um gute Wohnungen ist hart — überzeuge mit Vollständigkeit:
- SCHUFA-Auskunft beilegen: Gratis-Bonitätsauskunft kostenlos beantragen (§ 34 BDSG, einmal jährlich). Positive SCHUFA schlägt viele Bewerber aus dem Feld.
- Gehaltsnachweis: Letzten 3 Monatsgehaltsabrechnungen beilegen. Als Selbstständiger: letzte Steuerbescheide und BWA.
- Vollständigkeit: Alle zulässigen Fragen vollständig beantworten. Lücken wirken verdächtig.
- Empfehlungsschreiben: Vorherige Vermieter-Referenz kann entscheidend sein. Bei gutem Verhältnis fragen.
- Reaktionsschnelligkeit: In begehrten Lagen: wer zuerst vollständige Unterlagen liefert, hat Vorteil. Selbstauskunft und Gehaltsbelege immer vorausgefüllt parat haben.
Mehr: Mietvertrag | Wohnungsübergabe.
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Häufige Fragen
Muss ich als Mieter eine Selbstauskunft ausfüllen?
Rechtlich gesehen nein — Vermieter kann sie nicht erzwingen. Praktisch: wer sie verweigert, wird meist nicht ausgewählt. Unzulässige Fragen darf man weglassen oder lügen, ohne Konsequenzen.
Was passiert wenn ich in der Selbstauskunft lüge?
Bei zulässigen Fragen (z.B. Einkommen): Falschaussagen können Anfechtungsgrund für den Mietvertrag sein und zur fristlosen Kündigung berechtigen. Bei unzulässigen Fragen: Lügen ist legal, keine Konsequenzen.
Darf der Vermieter nach Haustieren fragen?
Ja, der Vermieter darf nach Haustieren fragen. Kleine Tiere (Hamster, Vögel, Fische): können grundsätzlich nicht verboten werden. Hunde und Katzen: mit Erlaubnis des Vermieters, Verbot im Mietvertrag ist unter Umständen möglich.
Wie bekomme ich eine SCHUFA-Auskunft für die Selbstauskunft?
Einmal jährlich kostenlose "Datenkopie" nach § 34 BDSG bei der SCHUFA beantragen (schufa.de). Diese Gratis-Auskunft enthält alle gespeicherten Daten. Alternative: kostenpflichtige "BonitätsAuskunft" (ca. 30 EUR) für Vermieter-Vorlage.




