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Selbstauskunft Mieter: Pflichtangaben, verbotene Fragen und Muster-Vorlage

Ohne Selbstauskunft: keine Wohnung. Für Vermieter ist sie das erste Filter-Instrument. Was muss ich als Mieter angeben? Was darf der Vermieter überhaupt fragen? Und was passiert bei Falschaussagen?
Selbstauskunft Mieter: Pflichtangaben, verbotene Fragen und Muster-Vorlage

Was ist eine Mieter-Selbstauskunft?

Die Selbstauskunft ist ein Fragebogen den Vermieter potenziellen Mietern vorlegen:

Was Vermieter fragen dürfen (zulässige Fragen)

Erlaubte Fragen in der Selbstauskunft:

Was Vermieter NICHT fragen dürfen (unzulässige Fragen)

Diese Fragen sind rechtswidrig — Mieter darf lügen:

Tipps für Mieter: So überzeugst du bei der Selbstauskunft

Wettbewerb um gute Wohnungen ist hart — überzeuge mit Vollständigkeit:

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Häufige Fragen

Muss ich als Mieter eine Selbstauskunft ausfüllen?

Rechtlich gesehen nein — Vermieter kann sie nicht erzwingen. Praktisch: wer sie verweigert, wird meist nicht ausgewählt. Unzulässige Fragen darf man weglassen oder lügen, ohne Konsequenzen.

Was passiert wenn ich in der Selbstauskunft lüge?

Bei zulässigen Fragen (z.B. Einkommen): Falschaussagen können Anfechtungsgrund für den Mietvertrag sein und zur fristlosen Kündigung berechtigen. Bei unzulässigen Fragen: Lügen ist legal, keine Konsequenzen.

Darf der Vermieter nach Haustieren fragen?

Ja, der Vermieter darf nach Haustieren fragen. Kleine Tiere (Hamster, Vögel, Fische): können grundsätzlich nicht verboten werden. Hunde und Katzen: mit Erlaubnis des Vermieters, Verbot im Mietvertrag ist unter Umständen möglich.

Wie bekomme ich eine SCHUFA-Auskunft für die Selbstauskunft?

Einmal jährlich kostenlose "Datenkopie" nach § 34 BDSG bei der SCHUFA beantragen (schufa.de). Diese Gratis-Auskunft enthält alle gespeicherten Daten. Alternative: kostenpflichtige "BonitätsAuskunft" (ca. 30 EUR) für Vermieter-Vorlage.