Staffelmiete: Regelmäßige Mieterhöhungen im Voraus vereinbaren
Was ist eine Staffelmiete?
Die Staffelmiete (§ 557a BGB) ist eine vertraglich vereinbarte, gestaffelte Mieterhöhung:
- Festgelegt im Mietvertrag: Die genauen Mietbeträge und Zeitpunkte werden bereits beim Abschluss des Mietvertrags vereinbart. Keine separaten Mieterhöhungsschreiben nötig.
- Mindestintervall: Zwischen zwei Mietsteigerungen muss mindestens 12 Monate liegen. Jährliche Staffeln sind die häufigste Form.
- Schriftform: Staffelmiete muss schriftlich im Mietvertrag vereinbart sein (nicht mündlich).
- Betrag oder Prozentsatz: Die Erhöhung kann als fixer Eurobetrag oder Prozentsatz angegeben werden. Beide Varianten sind zulässig.
Staffelmiete vs. Indexmiete vs. reguläre Mieterhöhung
Drei Wege die Miete zu erhöhen — im Vergleich:
- Staffelmiete: Feste Beträge/Prozente im Voraus. Vermieter und Mieter kennen die Kosten. Kein Bezug zu Inflation oder Mietspiegel.
- Indexmiete: Anpassung an Verbraucherpreisindex (VPI). Steigt Inflation → steigt Miete. Mehr: Indexmiete.
- Reguläre Mieterhöhung: Vermieter fordert Erhöhung auf Basis Mietspiegel (max. 20% in 3 Jahren, Kappungsgrenze). Komplizierter, aber flexibler.
Mietpreisbremse: Die Staffelmiete unterliegt der Mietpreisbremse! Auch vereinbarte zukünftige Staffeln dürfen die Grenze (10% über Vergleichsmiete) nicht überschreiten. Mehr: Mietpreisbremse.
Regeln für die Staffelmiete
Was gesetzlich gilt:
- Keine weiteren Mieterhöhungen: Wenn Staffelmiete vereinbart, sind andere Mieterhöhungen (außer Betriebskosten) für die Dauer der Staffelvereinbarung ausgeschlossen.
- Modernisierungsumlage: Auch Modernisierungsumlagen sind während einer Staffelmiete ausgeschlossen — außer bei energetischer Modernisierung nach Wärmegesetz!
- Mindesthöhe: Jede Staffel muss die jeweils vorige Miete überschreiten. Staffeln nach unten: nicht zulässig.
- Kündigungsrecht: Bei Staffelmieten mit mehr als 4 Jahren Laufzeit hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht ab dem 4. Jahr (§ 557a Abs. 3 BGB).
Wann ist Staffelmiete sinnvoll?
Für wen lohnt sich die Staffelmiete?
- Für Vermieter: Planungssicherheit über Einnahmen. Kein jährlicher Aufwand für Mieterhöhungsschreiben. Ideal bei Neuvermietung nach Sanierung wenn man von steigenden Marktmieten ausgeht.
- Für Mieter: Volle Transparenz — man kennt alle künftigen Mietsteigerungen schon vor Einzug. Kein Risiko von überraschenden Erhöhungen. Aber: kein Schutz wenn Mietspiegel unter die vereinbarten Staffelwerte fällt.
- Nachteil Mieter: Bei sinkenden Marktmieten oder Inflation unter der vereinbarten Staffel zahlt der Mieter mehr als nötig. Bei Indexmiete wäre die Miete dann gesunken.
Mehr zu Mietverträgen: Mietvertrag Vermieter | Mietrecht Mieter.
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Häufige Fragen
Was ist eine Staffelmiete?
Eine Staffelmiete ist eine vertraglich vereinbarte, schrittweise Mieterhöhung. Im Mietvertrag wird bereits festgelegt, wann die Miete um welchen Betrag steigt. Zwischen zwei Staffeln muss mindestens 12 Monate liegen.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei Staffelmiete?
Ja. Auch die vereinbarten Staffelbeträge dürfen die Mietpreisbremse nicht überschreiten (max. 10% über ortsübliche Vergleichsmiete). Wird das vereinbart, ist der übersteigende Teil unwirksam.
Kann der Vermieter neben der Staffelmiete noch andere Erhöhungen verlangen?
Nein. Während einer vereinbarten Staffelmiete sind andere Mieterhöhungen (außer Betriebskosten) ausgeschlossen. Auch Modernisierungsumlagen (Ausnahme: energetische Modernisierung) sind nicht möglich.
Hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht bei langen Staffelmieten?
Ja. Bei Staffelmieten mit mehr als 4 Jahren Laufzeit kann der Mieter ab dem Ende des 4. Jahres mit dreimonatiger Frist kündigen (§ 557a Abs. 3 BGB).




