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Wohnungsübergabe: Protokoll, Checkliste & häufige Fehler beim Ein- und Auszug

Die Wohnungsübergabe ist einer der wichtigsten Momente im Mietverhältnis — und einer der häufigsten Streitauslöser. Wer kein Protokoll macht, verliert Schadensersatzansprüche. Wer ein schlechtes Protokoll macht, auch. So machst du es richtig.
Wohnungsübergabe: Protokoll, Checkliste & häufige Fehler beim Ein- und Auszug

Wohnungsübergabe beim Einzug: Was zwingend ins Protokoll gehört

Das Einzugsprotokoll ist die Grundlage für alle späteren Schadensersatzansprüche beim Auszug. Was zwingend dokumentiert werden muss:

PunktWas dokumentierenWarum wichtig
ZählerständeStrom, Gas, Wasser — jeweils Zählernummer + StandBasis für Nebenkostenabrechnung + Abschläge
SchlüsselAnzahl, Art (Wohnungs-, Hauseingang, Briefkasten, Keller)Schlüsselverlust kostet 100–1.500 € für neue Schließanlage
Zustand aller RäumeFotos + schriftliche Beschreibung jedes RaumesOhne Fotos kann Vermieter bei Auszug Schäden nicht nachweisen
Vorhandene MängelAlle vorhandenen Kratzer, Risse, Flächen mit FotosSonst haftet Mieter bei Auszug für bereits vorhandene Schäden
Einrichtung/AusstattungEinbauküche, Gärten, Keller, StellplatzAusstattungszustand dokumentieren
Unterschriften beider ParteienVermieter + Mieter, DatumOhne Unterschrift ist Protokoll angreifbar

Goldene Regel: Fotos mit Zeitstempel aus denselben Winkeln bei Einzug und Auszug machen. Der Vergleich zeigt eindeutig, was im Laufe des Mietverhältnisses entstanden ist.

Wohnungsübergabe beim Einzug: Was zwingend ins Protokoll gehört

Wohnungsübergabe beim Auszug: Checkliste für Vermieter

1
Termin vereinbaren

Mindestens 2 Wochen vorher schriftlich bestätigen. Beide Parteien müssen anwesend sein oder vertreten werden (Vollmacht).

2
Einzugsprotokoll mitbringen

Das Protokoll vom Einzug ist die Referenz. Fotos aus denselben Winkeln machen — Zustand vergleichen.

3
Zählerstände ablesen

Strom, Gas, Wasser gemeinsam ablesen, Zählernummer notieren. Basis für Schlußabrechnung der Nebenkosten.

4
Alle Räume dokumentieren

Jeder Raum mit Foto + schriftlicher Beschreibung etwaiger Schäden. Unterschied zu normalem Verschleiß: Kratzer durch Nagellöcher = normal. Tiefe Kratzer in Parkett oder große Schimmelflächen durch Mieter-Fehlverhalten = Schaden.

5
Schlüssel übernehmen

Alle Schlüssel zählen und gegenüber dem Einzugsprotokoll vergleichen. Fehlende Schlüssel sofort im Protokoll vermerken.

6
Protokoll gemeinsam unterschreiben

Beide Parteien unterschreiben — beide erhalten eine Kopie. Ohne Unterschrift des Mieters: Protokoll trotzdem ausfüllen und dem Mieter per Einschreiben zustellen.

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Wohnungsübergabe beim Auszug: Checkliste für Vermieter

Normaler Verschleiß vs. Schaden: Was darf der Vermieter einbehalten?

Der häufigste Streitpunkt: Was ist normaler Verschleiß (Mieter muss nicht zahlen) und was ist ein Schaden (Mieter haftet)?

SituationNormaler Verschleiß?Haftung
Leichte Gebrauchsspuren auf Parkett✓ JaVermieter trägt Kosten
Tiefe Kratzer durch Möbel/Hund✕ NeinMieter haftet auf Schadensersatz
Malerspuren nach 5+ Jahren Nutzung✓ Ja (Schönheitsreparaturen)Vermieter, sofern Klausel unwirksam
Große, tiefe Flächengekratze an Türen✕ NeinMieter haftet
Schimmel durch mangelhafte Lüftung des Mieters✕ NeinMieter haftet, wenn Nachweis vorhanden
Schimmel durch Baumangel (Kältebrücke)✓ Ja (Vermieter-Mangel)Vermieter haftet, Mieter darf mindern
Fehlende Schlüssel✕ NeinMieter zahlt Austausch der Schließanlage (100–1.500 €)
Nagellöcher in normaler Anzahl✓ JaVermieter trägt Kosten (BGB)

Kaution einbehalten: Vermieter darf die Kaution für nachgewiesene Schäden einbehalten — aber maximal für 3–6 Monate nach Auszug. Danach muss sie zurückgezahlt werden (abzüglich offener Forderungen). Nebenkostenabrechnung noch offen: Vorlage & Fristen.

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Häufige Fragen

Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?

Nein — gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aber: Ohne Protokoll kann der Vermieter beim Auszug keine Schäden nachweisen und verliert Schadensersatzansprüche. Auch Mieter sind ohne Einzugsprotokoll schutzlos, weil sie später für bereits vorhandene Schäden haften könnten. Empfehlung: Immer Protokoll für beide Seiten.

Was muss im Übergabeprotokoll stehen?

Mindestinhalt: Datum, Namen beider Parteien, Adresse, Zustand aller Räume mit Beschreibung, Zählerstände (Nummer + Stand), Schlüsselanzahl und -art, alle vorhandenen Mängel/Schäden, Unterschriften beider Parteien. Fotos mit Zeitstempel als Anlage sind sehr empfohlen.

Muss der Mieter beim Auszug renovieren?

Nur wenn eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Starre Fristen (“alle 3 Jahre”) sind unwirksam. Wirksam sind nur flexible Formulierungen (“nach Bedarf”). Im Zweifelsfall: Rechtslage prüfen lassen, bevor Renovierung verlangt wird.

Was tun wenn der Mieter das Protokoll nicht unterschreiben will?

Protokoll trotzdem vollständig ausfüllen, die Weigerung dokumentieren, und das Protokoll per Einschreiben mit Rückschein an den Mieter schicken. Das Protokoll hat auch ohne Mieterunterschrift Beweiskraft, wenn es zeitnah erstellt und zugestellt wurde.

Wie lange hat der Vermieter Zeit, Schadensersatz zu fordern?

Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis verjähren nach 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache (§ 548 BGB). Der Vermieter muss innerhalb dieser Frist Schadensersatz geltend machen — sonst ist der Anspruch erloschen. Für Nebenkostennachforderungen gilt eine separate 12-Monats-Frist.