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Eigentümerwechsel: Kauf bricht Miete nicht — was Mieter und Käufer wissen müssen

Eigentümerwechsel: Die Wohnung wird verkauft — und der Mieter fragt sich: Muss ich ausziehen? Die kurze Antwort ist nein. "Kauf bricht nicht Miete" ist eines der stärksten Mieterprinzipien.
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Eigentümerwechsel: Kauf bricht Miete nicht — was Mieter und Käufer wissen müssen

Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB)

Das wichtigste Prinzip beim Eigentümerwechsel:

Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB)

Rechte des Mieters bei Eigentümerwechsel

Was Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung wissen müssen:

Rechte des Mieters bei Eigentümerwechsel

Für Käufer: Was beim Kauf vermieteter Immobilien gilt

Was Kapitalanleger vor dem Kauf wissen müssen:

Für Käufer: Was beim Kauf vermieteter Immobilien gilt

Steuerliche Aspekte beim Eigentümerwechsel

Steuer für Käufer und Verkäufer:

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Häufige Fragen

Was passiert mit meinem Mietvertrag wenn meine Wohnung verkauft wird?

Nichts. Nach § 566 BGB gilt: Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrags ein. Ihre Miete, Kündigungsfristen und sonstigen Rechte bleiben vollständig erhalten. Kündigung allein wegen des Verkaufs ist unzulässig.

Kann der neue Eigentümer mich nach dem Kauf kündigen?

Nur aus denselben Gründen wie jeder andere Vermieter auch: Eigenbedarf (mit gesetzlichen Fristen), erhebliche Pflichtverletzung des Mieters, oder Verwertungskündigung. Allein der Eigentümerwechsel ist kein Kündigungsgrund. Bei Umwandlung in ETW: Sperrfrist 3–10 Jahre für Eigenbedarfskündigung.

Habe ich als Mieter ein Vorkaufsrecht wenn meine Wohnung verkauft wird?

Ja — wenn die Mietwohnung erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und dann verkauft wird: gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Ausübungsfrist: 2 Monate nach Mitteilung des Kaufangebots. Gilt nicht bei Verkauf innerhalb der Familie des Vermieters.

Was muss ich als Käufer einer vermieteten Immobilie wissen?

Sie übernehmen alle bestehenden Mietverträge automatisch. Prüfen Sie vor dem Kauf: alle Mietvertragskonditionen, Höhe der Kaution (wird zu Ihrer Pflicht), laufende Mietminderungen oder Streitigkeiten, Mieterhöhungspotenzial. Ab Grundbucheintragung: volle Vermieter-Pflichten.