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Einbauküche Mietrecht: Wem gehört die Einbauküche in der Mietwohnung und was beim Auszug gilt

Einbauküche Mietrecht: Eine der häufigsten Streitfragen beim Auszug. Darf der Mieter die selbst eingebaute Küche mitnehmen? Und muss er eine Mieter-Küche zurücklassen?
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Einbauküche Mietrecht: Wem gehört die Einbauküche in der Mietwohnung und was beim Auszug gilt

Wem gehört die Einbauküche?

Die entscheidende Unterscheidung:

Wem gehört die Einbauküche?

Darf der Mieter die Einbauküche ausbauen?

Ausbaurecht und Grenzen:

Darf der Mieter die Einbauküche ausbauen?

Defekte Küche: Wer zahlt Reparatur und Ersatz?

Pflichten bei Schäden an der Einbauküche:

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Häufige Fragen

Darf ein Mieter die selbst eingebaute Küche bei Auszug mitnehmen?

Ja — wenn er die Küche selbst eingebaut und bezahlt hat, gehört sie ihm. Er darf sie ausbauen und mitnehmen. Schäden durch den Ausbau (Bohrlöcher, Putzschäden) müssen behoben werden. Küche die vom Vermieter zur Wohnung gehört: darf nicht ausgebaut werden.

Wer repariert defekte Geräte in der Einbauküche?

Kommt drauf an: Wenn Küche zur Wohnung gehört (Vermieter): Vermieter zahlt Reparaturen und Ersatz. Wenn Mieter die Küche selbst eingebaut hat: Mieter verantwortet Reparaturen selbst. Im Übergabeprotokoll sollte das geklärt sein.

Muss ich die Küche beim Auszug hinterlassen?

Nur wenn sie vertraglich als Bestandteil der Wohnung vereinbart ist. Selbst eingebaute Küche: kein Zwang zum Hinterlassen. Aber: wenn Vormieter-Küche per Ablöse übernommen: dieselbe Frage stellt sich für den nächsten Mieter — oft wird weiterverkauft.

Was passiert wenn die Vermieter-Küche veraltet und defekt ist?

Vermieter muss reparieren oder ersetzen (wenn Küche zum Mietobjekt gehört). Bei Verweigerung: Mieter kann Mietminderung geltend machen. Komplett unbrauchbare Küche (Herd nicht mehr funktionsfähig): erheblicher Mangel, Mietminderung bis 10–15% möglich.