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Ferienimmobilien Steuer: Mieteinnahmen, Abschreibungen und was das Finanzamt will

Ferienhaus kaufen und vermieten klingt verlockend. Aber die steuerlichen Regeln für Ferienimmobilien sind strenger als bei normalen Mietimmobilien. Was gilt es zu wissen?
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Ferienimmobilien Steuer: Mieteinnahmen, Abschreibungen und was das Finanzamt will

Mieteinnahmen aus Ferienimmobilien versteuern

Steuerpflicht bei Ferienwohnungsvermietung:

Mieteinnahmen aus Ferienimmobilien versteuern

Was du absetzen kannst

Absetzbare Kosten bei Ferienimmobilien:

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Probleme bei Eigennutzung und Gewerbesteuer

Die steuerlichen Fallstricke:

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Ferienimmobilien und Umsatzsteuer: Was beachten?

Umsatzsteuerliche Behandlung von Ferienvermietung:

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Häufige Fragen

Muss ich Einnahmen aus Ferienwohnungsvermietung versteuern?

Ja, immer. Alle Einnahmen aus Ferienwohnungsvermietung sind steuerpflichtig (Anlage V oder gewerblich). Plattformen wie Airbnb melden Einnahmen seit 2023 automatisch ans Finanzamt (DAC7). Nicht deklarieren = Steuerhinterziehung.

Kann ich Kosten für meine Ferienwohnung absetzen?

Ja: AfA (2% Gebäudewert), Kreditzinsen, Betriebskosten (Reinigung, WLAN, Plattformgebühren, Möbel-AfA). Bei Eigennutzung: nur Vermietungsanteil (Vermietungstage ÷ Gesamttage). Eigennutzungstage: keine Kosten absetzbar.

Wann wird eine Ferienimmobilienvermietung gewerblich?

Wenn du hotelmäßige Zusatzleistungen anbietest: Frühstück, tägliche Reinigung, Wäschewechsel, Rezeptionsservice. Dann: Gewerbesteuer. Reine Raumvermietung ohne Nebenleistungen: steuerlich als Vermietung behandelt, kein Gewerbe.

Gilt die 10-Jahres-Spekulationsfrist auch bei Ferienhäusern?

Ja, unbedingt. Ferienhäuser zählen NICHT als selbst genutztes Eigenheim. Kein Steuerprivileg bei Verkauf. Immer 10 Jahre halten für steuerfreien Verkauf. Auch kurze Eigennutzung ändert das nicht.