Grundsteuerreform 2025: Warum sich deine Grundsteuer verändert hat
Was hat sich bei der Grundsteuer geändert?
| Kriterium | Bis 2024 (Altes Recht) | Ab 2025 (Neue Grundsteuer) |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Einheitswert (Westdeutschland: Stand 1964, Ostdeutschland: 1935) | Neuer Grundsteuerwert (tatsächlicher Wert 2022) |
| Bewertung | Veraltete Einheitswerte — meist weit unter Marktwert | Ertragswertverfahren (Wohngebiet) oder Sachwertverfahren |
| Steuermesszahl | Bundesweit einheitlich: 3,5 Promille (West) | Bundesmodell: 0,31 Promille (Wohngebiet) |
| Hebesätze | Viele Gemeinden hatten historisch hohe Sätze | Gemeinden durften Hebesätze anpassen (viele senkten) |
| Aufkommen-Neutralität | — | Reform soll aufkommensneutral sein — in der Praxis gibt es Gewinner und Verlierer |
Wie wird die Grundsteuer 2025 berechnet?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Steuermessbetrag
Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = jährliche Grundsteuer
| Schritt | Erklärung | Beispielwert |
|---|---|---|
| Grundsteuerwert | Festgestellt vom Finanzamt (Bescheid 2022) | 250.000 EUR (Eigentumswohnung) |
| × Steuermesszahl | Bundesmodell Wohngebiet: 0,31‰ | × 0,00031 = 77,50 EUR |
| = Steuermessbetrag | — | 77,50 EUR |
| × Hebesatz Gemeinde | Z.B. Berlin 810%, München 535% | × 810% (Berlin) = 627,75 EUR/Jahr |
| = Jährliche Grundsteuer | — | 627,75 EUR |
Wichtig: Bis zu 16 Bundesländer haben eigene Modelle. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen abweichende Modelle. Grundsteuerbescheid von deinem Finanzamt ist maßgeblich. Rechner →
Wann kann ich Einspruch einlegen?
Wenn du den neuen Grundsteuerbescheid oder den Grundsteuerwertbescheid für falsch hältst:
| Maßnahme | Frist | Wann sinnvoll? |
|---|---|---|
| Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid | 1 Monat nach Bekanntgabe | Grundsteuerwert offensichtlich falsch berechnet |
| Einspruch gegen Grundsteuermessbescheid | 1 Monat nach Bekanntgabe | Steuermesszahl oder Berechnungsfehler |
| Einspruch gegen Grundsteuerbescheid (Gemeinde) | 1 Monat nach Bekanntgabe | Hebesatz-Entscheidung der Gemeinde |
| Sammelklage beitreten | Laufend (z.B. via Haus & Grund) | Grundsatzklagen gegen Reform im Ganzen |
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Häufige Fragen
Warum hat sich meine Grundsteuer erhöht?
Die Grundsteuerreform 2025 hat die Bemessungsgrundlage neu berechnet. Je nach Lage deiner Immobilie kann der neue Grundsteuerwert deutlich höher oder niedriger als der alte Einheitswert sein. Dazu kommen veränderte Hebesätze der Gemeinden. Besonders Immobilien in beliebten Lagen haben häufig höhere Grundsteuern.
Kann ich die neue Grundsteuer auf den Mieter umlegen?
Ja. Die Grundsteuer ist eine umlagefähige Betriebskosten gem. § 2 BetrKV. Du kannst sie über die jährliche Nebenkostenabrechnung vollständig auf den Mieter umlegen.
Hat meine Gemeinde den Hebesatz geändert?
Viele Gemeinden haben Hebesätze angepasst (gesenkt oder erhöht) um die aufkommensneutrale Reform umzusetzen. Aktuellen Hebesatz: Gemeinde-Website oder Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Rechtsanspruch auf aufkommensneutrale Umsetzung besteht nicht.
In welchen Bundesländern gilt ein abweichendes Modell?
Bayern (reines Flächenmodell), Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenmodell), Hamburg (Wohnlagemodell), Hessen (Fränkisches Modell), Niedersachsen (eigenes Modell) und Saarland haben eigene Grundsteuergesetze. Die anderen 11 Länder folgen dem Bundesmodell.
Was kann ich gegen zu hohe Grundsteuer tun?
Optionen: 1) Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid innerhalb 1 Monat einlegen wenn der Wert nachweislich falsch ist. 2) Sammelklage über Haus & Grund oder Eigentümerverbände unterstützen. 3) Grundsteuer bei der Nebenkostenabrechnung vollständig auf Mieter umlegen.








