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Kautionskonto: Wie Mietkaution angelegt wird, was Vermieter tun müssen und welche Zinsen Mieter bekommen

Kautionskonto: Viele Vermieter wissen nicht wie sie die Mietkaution anlegen müssen — und machen dabei teure Fehler. Was gilt rechtlich und was passiert mit den Zinsen?
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Kautionskonto: Wie Mietkaution angelegt wird, was Vermieter tun müssen und welche Zinsen Mieter bekommen

Wie Vermieter die Mietkaution anlegen müssen

Rechtliche Pflichten des Vermieters:

Wie Vermieter die Mietkaution anlegen müssen

Zinsen auf die Mietkaution: Was Mieter bekommen

Wer bekommt die Zinsen?

Zinsen auf die Mietkaution: Was Mieter bekommen

Kautionskonto für Vermieter: Praktische Tipps

Was Vermieter konkret tun sollten:

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Streit um die Kaution: Wann Vermieter und wann Mieter Recht haben

Häufige Konflikte und ihre Lösung:

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Häufige Fragen

Wie muss ein Vermieter die Mietkaution anlegen?

Getrennt vom Privatvermögen auf einem Treuhand-Kautionskonto (§ 551 BGB). Zulässig: Tagesgeldkonto oder Sparbuch auf Vermieter-Name "als Treuhänder" oder auf Mieter-Name. Nicht erlaubt: Mischung mit Privatvermögen, risikobehaftete Anlagen, Kaution ohne Anlage einbehalten.

Wem gehören die Zinsen auf der Mietkaution?

Dem Mieter. Zinsen aus der Kautionsanlage stehen vollständig dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB). Bei Rückzahlung: Vermieter muss Kapital + aufgelaufene Zinsen zurückzahlen. Vermieter darf Zinsen nicht einbehalten.

Wie lange darf ein Vermieter die Kaution einbehalten?

Vermieter hat nach Mietende bis zu 6 Monate Zeit zur Abrechnung. Aber: sobald alle offenen Forderungen klar sind, muss sofort abgerechnet werden. Pauschales "Einbehalten auf Vorrat" ohne konkrete Forderungen: unzulässig, Mieter kann sofortige Rückzahlung fordern.

Was darf ein Vermieter von der Kaution abziehen?

Nur konkrete, bezifferbare Forderungen: offene Mieten, offene Betriebskosten-Nachzahlungen, dokumentierte Schäden (über normale Abnutzung hinaus). Nicht abzugsfähig: normale Abnutzung, Vorschäden, Kosten für Mängel die schon bei Einzug da waren.