Kündigung Mieter: Fristen, Form, Sonderkündigungsrecht und was nach der Kündigung passiert
Mieter kündigt: Fristen und Form
Die Kündigung durch den Mieter:
- Kündigungsfrist Mieter: Wohnraum-Mietvertrag: immer 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB). Frist gilt unabhängig von der Mietdauer — Mieter hat immer nur 3 Monate. Kündigung zum 1. eines Monats: wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Beispiel: Kündigung 1. März → Ende 31. Mai.
- Schriftform zwingend: Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Mieter (oder allen Mietern bei Mehrpersonenhaushalt) eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail oder Fax: nicht ausreichend. Empfehlung: Einwurf-Einschreiben + persönliche Übergabe mit Datum. Mehr: Mietrecht Mieter.
- Kein Kündigungsgrund nötig: Mieter muss den Kündigungsgrund nicht angeben — ordentliche Kündigung ist ohne Begründung zulässig. Anders als Vermieter, der immer einen Grund braucht. Mehr: Mietrecht Vermieter.
- Frühzeitig kündigen ist erlaubt: Mieter kann weit vor dem gewünschten Auszugsdatum kündigen. Mietvertrag gilt bis zum Ende der Kündigungsfrist — nicht länger. Kürzere Abläufe: nur per Aufhebungsvertrag mit Vermieter.
Sonderkündigungsrechte des Mieters
Wann Mieter vorzeitig kündigen können:
- Nach Mieterhöhung (§ 561 BGB): Wenn Vermieter Miete nach Mietspiegel erhöht: Mieter hat Sonderkündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats nach Erhöhungszugang. Kündigung zum eigentlich nicht möglichen Termin — dann greift die Erhöhung nicht. Mehr: Mieterhöhung.
- Bei Modernisierung (§ 555e BGB): Wenn Vermieter wesentliche Modernisierungsmaßnahmen ankündigt: Mieter kann bis Ende des Folgemonats nach Ankündigung kündigen. Frist: Kündigung bis 1 Monat nach Zugang der Ankündigung = Mietende 2 Monate nach diesem Termin. Mehr: Modernisierungsumlage.
- Bei Eigentümerwechsel (§ 566 BGB): Kein Sonderkündigungsrecht — Kauf bricht nicht Miete. Mieter kann trotzdem normal kündigen. Mehr: Eigentümerwechsel.
- Bei Tod des Mieters: Erben haben Sonderkündigungsrecht: innerhalb 1 Monat nach Kenntnis vom Tod zum nächsten gesetzlichen Termin (3 Monate). Alternativ: Erben treten in Mietvertrag ein. Mehr: Erbschaft Immobilien.
Vermieter kündigt: Gründe und Fristen
Wann und wie Vermieter kündigen können:
- Vermieter braucht berechtigtes Interesse: Ordentliche Kündigung durch Vermieter nur mit Grund (§ 573 BGB): erhebliche Pflichtverletzung des Mieters, Eigenbedarf, erhebliche Beeinträchtigung durch Weitervermietung. Begründungspflicht im Kündigungsschreiben. Mehr: Eigenbedarfskündigung.
- Kündigungsfristen Vermieter: Mietdauer unter 5 Jahre: 3 Monate. Mietdauer 5–8 Jahre: 6 Monate. Mietdauer über 8 Jahre: 9 Monate. Längere Fristen als beim Mieter — Mieter-Schutz. Mehr: Kündigungsfristen.
- Fristlose Kündigung durch Vermieter: Bei 2+ Monatsmieten Rückstand, erheblichen Ruhestörungen, unerlaubter Untervermietung. Kein Abwarten der ordentlichen Frist nötig. Mehr: Mietschulden.
- Kündigung nach Mieterdauer: Nach 30+ Jahren Mietdauer: Sozialklausel besonders stark. Gerichte prüfen intensiv ob Härtefall vorliegt. Langjährige Mieter haben erhöhten Schutz. Mehr: Mietrecht.
Was nach der Kündigung passiert
Ablauf nach der Kündigung:
- Wohnungsübergabe: Mieter übergibt Schlüssel, erstellt Übergabeprotokoll gemeinsam mit Vermieter. Mängel dokumentieren, Zähler ablesen. Schlüsselübergabe = Ende der Mietverhältnis. Mehr: Wohnungsübergabe.
- Renovierungspflicht bei Auszug: Nur wenn Mietvertrag wirksame Schönheitsreparaturklausel enthält und Renovierungsbedarf durch Abnutzung entstanden ist. Mehr: Renovierungspflicht.
- Kautions-Rückzahlung: Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit zur Abrechnung der Kaution. Rückzahlung: Kaution minus berechtigte Abzüge (offene Mieten, dokumentierte Schäden, ausstehende Nebenkostenabrechnung). Mehr: Mietkaution.
- Mieter zieht nicht aus: Wenn Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht: Räumungsklage erforderlich. Vermieter darf Mieter nie selbst rauswerfen (verbotene Eigenmacht). Dauer: 3–12 Monate. Mehr: Mietschulden.
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Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Immer 3 Monate zum Monatsende — unabhängig von der Mietdauer. Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen um zum Ende des übernächsten Monats zu wirken. Beispiel: Kündigung 3. März → Mietende 31. Mai.
Muss ein Mieter einen Kündigungsgrund angeben?
Nein. Mieter können ohne Begründung ordentlich kündigen. Anders der Vermieter: der braucht immer ein berechtigtes Interesse (Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung, wirtschaftliche Verwertung).
Wann hat ein Mieter ein Sonderkündigungsrecht?
Nach Mieterhöhung (§ 561 BGB), bei angekündigter Modernisierung (§ 555e BGB), nach Tod des Mieters (Erben, 1 Monat Frist). Nicht bei Eigentümerwechsel (kein Sonderkündigungsrecht — Kauf bricht nicht Miete).
Was passiert wenn der Mieter nach Kündigung nicht auszieht?
Vermieter muss Räumungsklage einreichen. Selbst rauswerfen oder Schloss wechseln ist verboten (verbotene Eigenmacht, strafbar). Räumungsklage dauert 3–12 Monate. Gerichtsvollzieher vollstreckt dann das Räumungsurteil.








