Marktmiete berechnen: Was deine Wohnung wirklich vermietet werden kann
Mietspiegel als Basis: Was er zeigt
Der Mietspiegel ist der erste Anlaufpunkt f\u00fcr Marktmieten:
- Was er zeigt: Ortsübliche Vergleichsmiete nach Wohnungsgr\u00f6\u00dfe, Baujahr, Lage und Ausstattung. Wird j\u00e4hrlich oder alle 2 Jahre aktualisiert.
- Qualifizierter Mietspiegel: Wissenschaftlich erstellt, von Gemeinde und Interessenverb\u00e4nden anerkannt. Rechtssicherheit bei Mieterhöhungsbegehren.
- Einfacher Mietspiegel: Von Gemeinde oder Interessenverb\u00e4nden erstellt, aber nicht wissenschaftlich fundiert. Weniger verbindlich.
- Bundesl\u00e4nder: Nicht alle Gemeinden haben Mietspiegel. Mehr: Mietspiegel erkl\u00e4rt.
Vergleichsmieten recherchieren: Praktische Methoden
Zus\u00e4tzlich zum Mietspiegel: Aktive Marktrecherche:
- Immobilienportale: Immobilienscout24, Immowelt, WG-Gesucht \u2014 Vergleichsinserate in gleicher Lage, \u00e4hnlicher Gr\u00f6\u00dfe und Ausstattung analysieren. 10\u201315 Vergleiche auswerten.
- Mietpreis-Tools: Guthaben.de, Empirica Regio, statistische Immobilienportale bieten Mietpreis-Heatmaps.
- Vor-Ort-Begehung: Wie viele \u00e4hnliche Objekte stehen leer? Wie schnell werden sie vermietet? (Schnell = Miete zu niedrig, langsam = zu hoch).
- Makler konsultieren: Ein lokaler Makler kennt die aktuellen Marktverhältnisse meist besser als jede Statistik.
Zu- und Abschl\u00e4ge: Was die Miete beeinflusst
Typische Faktoren, die \u00fcber oder unter dem Mittelwert liegen:
Zuschläge (h\u00f6here Miete):
- Balkon/Terrasse: +5\u201310%
- Neubau/hochwertiger Ausbau: +10\u201520%
- Gute \u00d6PNV-Anbindung: +5\u201310%
- Gute Schul-/Kindergartenanbindung: +5\u201310%
- M\u00f6bliert: +15\u201040%
Abschl\u00e4ge (niedrigere Miete):
- Kellergeschoss: −10\u201020%
- Schlechte Energieklasse (F, G): −5\u201015%
- Keine/wenig Parkm\u00f6glichkeiten: −3\u20135%
- L\u00e4rmbelastung (Stra\u00dfe): −5\u201015%
Mietpreisbremse beachten: Was maximal erlaubt ist
In vielen deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten gilt die Mietpreisbremse:
- Grenze: Max. 10% \u00fcber dem ortsüblichen Vergleichswert bei Neuvermietung.
- Gilt nicht: Erstbezug nach Neubau (Gebäude erstmals bezogen nach Oktober 2014), umfassend modernisierte Wohnungen, m\u00f6blierte Wohnungen auf Zeit.
- Gilt in: Vom Bundesland als "angespannt" eingestuften Gemeinden. Bayern, Berlin, Hamburg, NRW haben entsprechende Verordnungen.
- R\u00fcgeerfordernis: Mieter m\u00fcssen Mietpreisbremse r\u00fcgen (schriftlich), dann kann Vermieter verpflichtet werden, \u00fcbersteigende Miete zur\u00fcckzuzahlen.
Mehr: Mietpreisbremse.
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Häufige Fragen
Wie finde ich heraus wie viel Miete ich verlangen kann?
Mietspiegel der Gemeinde pr\u00fcfen, Vergleichsinserate auf Immoportalen recherchieren (10\u201315 \u00e4hnliche Objekte), lokalen Makler konsultieren, Zu-/Abschl\u00e4ge f\u00fcr Ausstattung berechnen.
Was ist die Marktmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete f\u00fcr \u00e4hnliche Wohnungen in gleicher Lage, Gr\u00f6\u00dfe und Ausstattung. Basis f\u00fcr Mietanpassungen und Mietpreisbremse.
Darf ich bei Neuvermietung jeden Preis verlangen?
Nein. In Gebieten mit Mietpreisbremse: max. 10% \u00fcber ortsüblichem Vergleichswert. Ausnahmen: Erstbezug nach Neubau, umfassend modernisiert.
Was sind typische Aufschl\u00e4ge auf die Miete?
Balkon: +5\u201310%, Neubau/hochwertig: +10\u201520%, M\u00f6bliert: +15\u201040%, gute \u00d6PNV-Anbindung: +5\u201010%.












