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Parkplatz vermieten: Rendite, Steuern und was Sie wissen müssen

Ein Parkplatz oder eine Garage als Kapitalanlage: wenig Aufwand, keine Mieterrechte wie bei Wohnungen, gute Rendite in städtischen Lagen. Immer mehr Investoren entdecken Stellplätze als ruhige Alternative zur Wohnungsvermietung. Was Sie wissen müssen – von der Kalkulation über den Vertrag bis zur Steuer.
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Parkplatz vermieten: Rendite, Steuern und was Sie wissen müssen

Warum Parkplatz vermieten eine attraktive Kapitalanlage ist

Vorteile der Parkplatz-Vermietung gegenüber Wohnungen:

Warum Parkplatz vermieten eine attraktive Kapitalanlage ist

Rendite beim Parkplatz vermieten: Kalkulation

Typische Mietpreise und Renditen (Städte, Stand 2024):

Rechenbeispiel: Tiefgaragenstellplatz München, Kaufpreis 40.000 EUR, Miete 150 EUR/Monat = 1.800 EUR/Jahr. Bruttorendite: 4,5 %. Nach Steuer (Grenzsteuersatz 42 %): ca. 2,6 % Nettorendite. Mehr: Mietrendite berechnen.

Rendite beim Parkplatz vermieten: Kalkulation

Mietvertrag für Parkplatz: Was muss rein?

Ein Parkplatz-Mietvertrag ist deutlich einfacher als ein Wohnraummietvertrag:

Mietvertrag für Parkplatz: Was muss rein?

Steuern beim Parkplatz vermieten

Steuerliche Behandlung der Parkplatzvermietung:

Steuern beim Parkplatz vermieten

Parkplatz kaufen als Kapitalanlage: Worauf achten?

Checkliste vor dem Kauf:

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Häufige Fragen

Brauche ich für das Vermieten eines Parkplatzes einen schriftlichen Vertrag?

Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ein schriftlicher Vertrag regelt Mietpreis, Kündigung, Nutzung und Kaution klar und verhindert Missverständnisse. Formloser Vertrag ist wirksam, schafft aber Beweisprobleme.

Gilt die Mietpreisbremse auch für Parkplätze?

Nein. Die Mietpreisbremse gilt nur für Wohnraum (§ 556d BGB). Parkplätze und Garagen unterliegen nicht der Mietpreisbremse. Der Vermieter kann den Mietpreis frei festlegen.

Wie kündige ich einem Parkplatzmieter?

Kündigung mit 1-monatiger Frist (§ 580a Abs. 1 Nr. 2 BGB für bewegliche Sachen bzw. § 580a Abs. 2 für Stellplätze). Kein besonderer Kündigungsgrund nötig (kein Wohnraum-Kündigungsschutz). Schriftliche Kündigung empfohlen.

Muss ich die Mieteinnahmen vom Parkplatz versteuern?

Ja. Einnahmen aus der Parkplatzvermietung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Werbungskosten (AfA, Zinsen, Hausgeld) können gegengerechnet werden.

Lohnt sich ein Tiefgaragenstellplatz als Kapitalanlage?

In guten Lagen ja. Bruttorenditen von 4–8 % sind realistisch. Aber: Hausgeld bei WEG-Stellplätzen kann Nettorendite erheblich drücken. Kaufpreisfaktor unter 20 anstreben. Separate Eintragung im Grundbuch ist wichtig für Wiederverkäuflichkeit.