Parkplatz vermieten: Rendite, Steuern und was Sie wissen müssen
Warum Parkplatz vermieten eine attraktive Kapitalanlage ist
Vorteile der Parkplatz-Vermietung gegenüber Wohnungen:
- Kein Mieterschutz wie bei Wohnraum: Parkplatz-Mietverträge können mit kurzer Frist (i.d.R. 1 Monat) gekündigt werden – kein Kündigungsschutz, kein Sozialrecht-Eingriff wie bei Wohnraummietrecht.
- Kein Leerstand-Risiko in städtischen Lagen: Parkraum ist in Städten knapp. Gut gelegene Stellplätze sind immer gefragt.
- Niedriger Verwaltungsaufwand: Keine Nebenkostenabrechnung (außer Strom für Tiefgarage), keine Mängel-Reklamationen, kaum Kontakt mit Mietern.
- Niedrigere Einstiegspreise: Stellplatz in Ballungsräumen: 15.000–80.000 EUR (Tiefgarage). Gegenüber Wohnung deutlich niedrigschwelliger. Mehr: Tiefgarage kaufen.
- Kombinierbar: Als Ergänzung zur Wohnungsanlage – Mieter zahlen Stellplatz separat, erhöht Gesamtrendite.
Rendite beim Parkplatz vermieten: Kalkulation
Typische Mietpreise und Renditen (Städte, Stand 2024):
- Außenstellplatz: 30–80 EUR/Monat. In A-Städten (München, Frankfurt, Hamburg): bis 150 EUR. Kaufpreis: 5.000–25.000 EUR. Bruttorendite: 3–8 %.
- Tiefgaragenstellplatz: 50–200 EUR/Monat. Kaufpreis: 15.000–60.000 EUR. Bruttorendite: 4–8 %.
- Einzelgarage: 60–200 EUR/Monat. Kaufpreis: 10.000–40.000 EUR. Bruttorendite: 4–10 %.
- Nettorendite: Abzüglich Verwaltungskosten (minimal), Instandhaltung (bei Tiefgarage Hausgeld beachten), Steuer. Nettorendite: typisch 3–7 %.
Rechenbeispiel: Tiefgaragenstellplatz München, Kaufpreis 40.000 EUR, Miete 150 EUR/Monat = 1.800 EUR/Jahr. Bruttorendite: 4,5 %. Nach Steuer (Grenzsteuersatz 42 %): ca. 2,6 % Nettorendite. Mehr: Mietrendite berechnen.
Mietvertrag für Parkplatz: Was muss rein?
Ein Parkplatz-Mietvertrag ist deutlich einfacher als ein Wohnraummietvertrag:
- Mietgegenstand: Genaue Beschreibung des Stellplatzes (Nummer, Lage, Tiefgarage/Außen), Größe.
- Mietdauer und Kündigung: Meist unbefristet mit 1-monatiger Kündigungsfrist (gesetzlich: § 580a BGB für bewegliche Sachen). Kein Kündigungsschutz für Parkplätze (kein Wohnraum).
- Miethöhe: Festpreis, keine Mietpreisbremse anwendbar (gilt nur für Wohnraum). Mieterhöhungen jederzeit möglich mit Zustimmung oder nach Vertragsanpassung.
- Nutzungszweck: Nur zum Abstellen von Fahrzeugen. Keine Lagerung von Gegenständen (Brandschutz in Tiefgaragen).
- Kaution: Optional, meist 1–2 Monatsmieten. Keine gesetzliche Begrenzung wie bei Wohnraum (3 Monatsmieten). Mehr: Mietkaution.
Steuern beim Parkplatz vermieten
Steuerliche Behandlung der Parkplatzvermietung:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG): Mieteinnahmen vom Parkplatz unterliegen der Einkommensteuer – genau wie Wohnungsvermietung. Steuererklärung: Anlage V.
- Werbungskosten: Absetzbar sind: Hausgeld-Anteile (bei WEG-Stellplatz), Finanzierungszinsen, AfA (2 % p.a. auf Gebäudeanteil), Verwaltungskosten, Instandhaltung. Mehr: Steuern Vermieter.
- Umsatzsteuer: Grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG, Grundstücksvermietung). ABER: Option zur Umsatzsteuer möglich wenn Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist (z.B. Unternehmer). Dann: 19 % MwSt auf Miete, dafür Vorsteuerabzug auf eigene Kosten.
- AfA: Auf Garagen und überdachte Stellplätze: 2–3 % AfA auf den Gebäudeanteil. Außenstellplätze (Asphalt/Beton ohne Überdachung): kein Gebäude, keine AfA. Mehr: AfA Immobilien.
Parkplatz kaufen als Kapitalanlage: Worauf achten?
Checkliste vor dem Kauf:
- Lage: Entscheidet über Nachfrage und Miethöhe. Innenstadtlage, Bahnhofsnähe, Stadtviertel ohne ausreichend Parkmöglichkeiten = beste Voraussetzungen.
- Hausgeld (WEG): Tiefgaragenstellplätze in Eigentümergemeinschaften: Hausgeld beachten (Verwaltung, Instandhaltungsrücklage, Strom für Beleuchtung/Lüftung). Kann 30–80 EUR/Monat betragen – senkt Nettorendite erheblich. Mehr: Hausgeld.
- Kaufpreisfaktor: Kaufpreis geteilt durch Jahreskaltmiete. Faktor 15–20 ist gut, über 25 kritisch. Mehr: Kaufpreisfaktor.
- Separates Grundbuch: Ist der Stellplatz separat im Grundbuch eingetragen? Sonst: nicht separat verkauf- oder beleihbar.
- Parkplatzmangel vs. Überangebot: In manchen Lagen (Stadtrand mit viel Parkraum): Leerstand möglich. In Innenstädten: kaum Risiko. Mehr: Garagen als Kapitalanlage.
Kostenlos, praxisnah, ohne Werbung
Häufige Fragen
Brauche ich für das Vermieten eines Parkplatzes einen schriftlichen Vertrag?
Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ein schriftlicher Vertrag regelt Mietpreis, Kündigung, Nutzung und Kaution klar und verhindert Missverständnisse. Formloser Vertrag ist wirksam, schafft aber Beweisprobleme.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Parkplätze?
Nein. Die Mietpreisbremse gilt nur für Wohnraum (§ 556d BGB). Parkplätze und Garagen unterliegen nicht der Mietpreisbremse. Der Vermieter kann den Mietpreis frei festlegen.
Wie kündige ich einem Parkplatzmieter?
Kündigung mit 1-monatiger Frist (§ 580a Abs. 1 Nr. 2 BGB für bewegliche Sachen bzw. § 580a Abs. 2 für Stellplätze). Kein besonderer Kündigungsgrund nötig (kein Wohnraum-Kündigungsschutz). Schriftliche Kündigung empfohlen.
Muss ich die Mieteinnahmen vom Parkplatz versteuern?
Ja. Einnahmen aus der Parkplatzvermietung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Werbungskosten (AfA, Zinsen, Hausgeld) können gegengerechnet werden.
Lohnt sich ein Tiefgaragenstellplatz als Kapitalanlage?
In guten Lagen ja. Bruttorenditen von 4–8 % sind realistisch. Aber: Hausgeld bei WEG-Stellplätzen kann Nettorendite erheblich drücken. Kaufpreisfaktor unter 20 anstreben. Separate Eintragung im Grundbuch ist wichtig für Wiederverkäuflichkeit.










