Renovierungspflicht: Wer muss in der Mietwohnung renovieren — Mieter oder Vermieter?
Grundregel: Wer ist für Renovierung zuständig?
Die gesetzliche Ausgangslage:
- Vermieter-Pflicht nach BGB: Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten (§ 535 BGB). Das schließt Schönheitsreparaturen ein. Kurz: Ohne anderslautende Vereinbarung muss der Vermieter renovieren.
- Abweichung per Mietvertrag: Die meisten Mietverträge übertragen Schönheitsreparaturen auf den Mieter — durch sogenannte Schönheitsreparaturklauseln. Das ist grundsätzlich zulässig, aber nur wenn die Klausel wirksam ist.
- Was sind Schönheitsreparaturen? Tapezieren, Anstreichen von Decken und Wänden, Streichen von Fußböden, Heizkörpern, Türen und Fenstern (Innenseite). NICHT: Grundrenovierung, Erneuerung von Böden, Rohren, Elektrik. Mehr: Mietrecht Mieter.
- Wichtig: Viele Klauseln sind unwirksam (BGH-Rechtsprechung seit 2004). Prüfe deine Klausel, bevor du renovierst!
Unwirksame Renovierungsklauseln im Mietvertrag
Diese Klauseln hat der BGH für unwirksam erklärt:
- Starre Fristenklauseln: "Mieter renoviert alle 3 Jahre Küche/Bad, alle 5 Jahre Wohnräume" ohne Rücksicht auf tatsächlichen Zustand: unwirksam (BGH 2004). Begründung: zwingt zu Renovierung auch wenn keine nötig.
- Endrenovierungsklauseln: "Bei Auszug muss Mieter renovieren" ohne Einschränkung: oft unwirksam, wenn Wohnung renoviert übergeben wurde oder Fristen nicht eingehalten werden können. Mehr: Wohnungsübergabe.
- Farbvorgaben: "Wände müssen bei Auszug weiß sein" oder bestimmte Farben vorgeschrieben: unwirksam wenn zu starr (BGH 2008). Mieter muss helle, neutrale Farbtöne wählen — aber nicht zwingend weiß.
- Quotenabgeltungsklauseln: Anteilige Renovierungskosten bei Auszug vor Fristende: seit BGH 2015 generell unwirksam. Bedeutet: Wenn die Grundklausel wirksam ist, aber die Quotenabgeltung unwirksam, schuldet Mieter entweder volle Renovierung oder gar nichts.
Was Mieter tatsächlich renovieren müssen
Wann und wie Mieter renovieren müssen:
- Voraussetzung 1 — wirksame Klausel: Nur wenn die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist, muss der Mieter renovieren. Zweifel: Mieterverein oder Anwalt fragen.
- Voraussetzung 2 — tatsächlicher Renovierungsbedarf: Auch bei wirksamer Klausel: Mieter muss nur renovieren wenn Renovierungsbedarf durch normale Abnutzung entstanden ist. Wer 1 Jahr wohnt und kaum Gebrauchsspuren hinterlässt: keine Renovierungspflicht.
- Was zu renovieren ist: Wände und Decken streichen/tapezieren, Türen und Fenster (innen) streichen, Heizkörper streichen. Nicht: Böden schleifen, Fliesen erneuern, Sanitär. Mehr: Renovierungskosten.
- Eigenleistung erlaubt: Mieter muss nicht Handwerker beauftragen — Eigenleistung ist zulässig, wenn das Ergebnis fachgerecht ist. Vermieter kann keine Profi-Arbeit verlangen wenn Eigenleistung vereinbart.
Vermieter-Pflichten bei Reparaturen während der Mietzeit
Was der Vermieter in jedem Fall bezahlen muss:
- Kleinreparaturklausel: Vermieter kann kleine Reparaturen bis ca. 75–150 EUR/Einzelfall und ca. 200–300 EUR/Jahr auf Mieter übertragen (wenn wirksam im Mietvertrag). Mehr: Vermieter Pflichten.
- Alles andere zahlt der Vermieter: Heizung defekt, Rohre undicht, Fenster undicht (Dichtungen), Elektrik, Dach, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel durch Baumängel. Mehr: Schimmel in der Mietwohnung.
- Mieter kann Mietminderung verlangen: Wenn Vermieter Reparaturen nicht ausführt: Mietminderung bis zur Behebung des Mangels. Quoten: Heizungsausfall im Winter bis 100%, kleiner Schaden 5–10%. Mehr: Mietminderung.
- Reaktionsfrist: Vermieter muss zumutbar zeitnah reagieren (dringende Mängel: sofort, normale Mängel: 2–4 Wochen). Bei Untätigkeit: Mieter kann selbst beauftragen und Kosten einbehalten.
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Häufige Fragen
Muss ich als Mieter beim Auszug renovieren?
Nur wenn: 1) Ihre Mietvertragsklausel zur Schönheitsreparatur wirksam ist (viele sind es nicht), und 2) tatsächlicher Renovierungsbedarf durch Abnutzung entstanden ist. Starre Fristenklauseln, Quotenabgeltungen und zu enge Farbvorgaben sind oft unwirksam — dann zahlt der Vermieter.
Welche Renovierungsklauseln sind unwirksam?
Starre Fristenklauseln ohne Rücksicht auf tatsächlichen Zustand (BGH 2004), Quotenabgeltungsklauseln (BGH 2015), zu enge Farbvorgaben (BGH 2008), Endrenovierungsklauseln ohne Einschränkung. Im Zweifel: Mieterverein oder Anwalt konsultieren, bevor Sie renovieren.
Was ist der Unterschied zwischen Schönheitsreparatur und Instandhaltung?
Schönheitsreparaturen: Streichen/Tapezieren von Wänden, Decken, Türen, Fenster (innen), Heizkörper — kosmetische Maßnahmen. Instandhaltung/Instandsetzung: Reparatur technischer Defekte (Heizung, Rohre, Elektrik, Fenster-Dichtungen) — immer Sache des Vermieters.
Kann ich die Renovierung selbst machen?
Ja. Eigenleistung ist zulässig wenn das Ergebnis fachgerecht ist. Vermieter kann keine Handwerkerarbeit verlangen. Qualitätsstandard: handwerklich ordentlich, deckend, farblich neutral (helle Töne). Lassen Sie sich den Einzugszustand (Übergabeprotokoll) als Vergleich aufheben.













