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Untervermietung: Rechte, Pflichten und was Mieter und Vermieter wissen müssen

Wer seine Wohnung untervermieten will — auch nur ein Zimmer — braucht fast immer die Zustimmung des Vermieters. Doch wann hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf diese Erlaubnis? Und wann darf der Vermieter ablehnen? Alles Wichtige für Mieter und Vermieter.
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Untervermietung: Rechte, Pflichten und was Mieter und Vermieter wissen müssen

Wann ist Untervermietung erlaubt?

Untervermietung (§ 540 BGB) ist grundsätzlich genehmigungspflichtig — aber der Mieter kann einen Anspruch auf Erlaubnis haben:

Wichtig: Untervermietung ohne Erlaubnis trotz Anspruch ist ein Kündigungsgrund — selbst wenn der Vermieter die Erlaubnis hätte geben müssen!

Wann ist Untervermietung erlaubt?

Wann darf der Vermieter ablehnen?

Der Vermieter darf die Untervermietungserlaubnis nur ablehnen wenn:

Darf NICHT abgelehnt werden: Weil der Vermieter grundsätzlich gegen Untervermietung ist oder weil ihm der Wohnungstyp nicht passt. Ein unbegründetes Nein verpflichtet den Vermieter zu Schadensersatz.

Wann darf der Vermieter ablehnen?

Airbnb und Kurzzeitvermietung

Gewerbliche Kurzzeitvermietung (Airbnb, Booking.com) ist ein Sonderfall:

Airbnb und Kurzzeitvermietung

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Als Vermieter bei Untervermietungsanfragen:

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Häufige Fragen

Brauche ich als Mieter eine Erlaubnis für die Untervermietung?

Ja, grundsätzlich schon. Bei berechtigtem Interesse (Auslandsaufenthalt, Scheidung, finanzielle Notlage) hat der Mieter aber einen Anspruch auf Erlaubnis. Der Vermieter darf nur aus sachlichen Gründen ablehnen.

Wann hat der Mieter einen Anspruch auf Untervermietungserlaubnis?

Bei berechtigtem Interesse (§ 553 BGB): beruflicher Auslandsaufenthalt, Studium in anderer Stadt, Trennung, finanzielle Notlage. Nicht bei rein wirtschaftlichem Interesse oder Airbnb-Vermietung.

Darf ich über Airbnb untervermieten?

Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters. Gewerbliche Kurzzeitvermietung ist kein berechtigtes Interesse im Sinne von § 553 BGB. Dazu kommen Zweckentfremdungsverbote in vielen Großstädten.

Was passiert wenn ich ohne Erlaubnis untervermiete?

Der Vermieter kann abmahnen und bei Wiederholung fristlos kündigen — auch wenn der Vermieter die Erlaubnis hätte geben müssen! Deshalb: immer erst Erlaubnis einholen, dann untervermieten.