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Vermieter Pflichten: Was muss ich wirklich tun?

Vermieten in Deutschland ist mit zahlreichen gesetzlichen Pflichten verbunden. Wer sie kennt, vermeidet teure Streitigkeiten und haftet nicht für vermeidbare Schäden.
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Vermieter Pflichten: Was muss ich wirklich tun?

Pflichten vor und bei Einzug

Diese Pflichten entstehen bereits beim Abschluss des Mietvertrags:

Pflichten vor und bei Einzug

Laufende Pflichten während der Mietzeit

Diese Pflichten gelten dauerhaft für die gesamte Mietzeit:

Laufende Pflichten während der Mietzeit

Pflichten bei Kündigung und Auszug

Was Vermieter beim Mietende beachten müssen:

Pflichten bei Kündigung und Auszug
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Häufige Fragen

Was passiert wenn ich als Vermieter meine Pflichten verletze?

Je nach Pflichtverletzung: Mietminderungsrecht des Mieters (bis zu 100 % bei Unbewohnbarkeit), Schadensersatzpflicht (z.B. Schäden durch verzögerte Reparaturen), Bußgelder (z.B. fehlender Energieausweis bis 15.000 €), in schweren Fällen Kündigung des Mietvertrags.

Muss ich als Vermieter Reparaturen sofort erledigen?

Bei Notfällen (Heizungsausfall im Winter, Wasserschaden): umgehend (24–48h). Bei normalen Mängeln: angemessene Frist (1–3 Wochen je nach Schwere). Verzögerung: Mietminderungsrecht und evtl. Selbsthilferecht des Mieters (Reparatur auf Vermieterkosten).

Was sind nicht umlagefähige Betriebskosten?

Nicht auf Mieter umlegbar: Reparaturen, Instandhaltung, Verwalterkosten, Bankgebühren, Erbbauzins, Mietausfallversicherung. Umlegbar: Grundsteuer, Wasserkosten, Abwasser, Heizung, Aufzug, Hausreinigung, Müll, Versicherungen (Gebäude). Mehr: Nebenkostenabrechnung.

Darf ich die Wohnung betreten ohne Vorankündigung?

Nein. Vermieter darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters betreten. Ankündigung: mind. 24 Stunden vorher, begründet (Handwerker, Besichtigung für Nachmieter). Nur bei Notfall (Wasserschaden, Brand) darf ohne Vorankündigung betreten werden.