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Werbungskosten Vermieter: Was du als Vermieter steuerlich absetzen kannst

Als Vermieter kannst du sämtliche Ausgaben rund um deine Mietimmobilie als Werbungskosten von deinen Mieteinnahmen abziehen. Das reduziert deine Steuerlast erheblich — manchmal sogar auf null oder darunter. Wer seine Werbungskosten nicht vollständig nutzt, verschenkt bares Geld. Diese Übersicht zeigt dir jeden einzelnen Posten mit Beispielbetrag.
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Werbungskosten Vermieter: Was du als Vermieter steuerlich absetzen kannst

Die 10 wichtigsten Werbungskosten-Positionen

PositionAbzugsfähig?Richtwert / BeispielHinweis
Darlehenszinsen100% JaAbhängig von Zins & Darlehen (z.B. 8.400 EUR/Jahr bei 300k @ 2,8%)Nur Zinsanteil, nicht Tilgung!
Abschreibung AfA100% Ja2% des Gebäudewerts (Altbau) oder 3% (Neubau ab 2023)Wertmäßige Abschreibung; größter Einzelposten
Grundsteuer100% Ja500–2.000 EUR/Jahr je Objekt und GemeindeUmlagefähig, aber trotzdem Werbungskosten wenn nicht umgelegt
Gebäudeversicherung100% Ja300–1.200 EUR/Jahr je GebäudegrößeWohngebäudeversicherung, Haftpflicht
Verwaltungskosten100% Ja25–40 EUR/Wohneinheit/Monat bei externer VerwaltungAuch eigener Zeitaufwand nur mit Belegen
Reparaturen & InstandhaltungJa1–2% des Immobilienwerts pro Jahr als FaustregelSofort absetzbar (keine Aktivierung als Berücksichtigung)
Kontokosten BankkontoJa60–200 EUR/JahrSeparate Konten für Mieteinnahmen empfohlen
SteuerberatungskostenAnteilig JaAnteil der Beratung für Vermieter-TeilAufteilung nötig wenn auch private Steuererklärung
Fahrtkosten ObjektJa0,30 EUR/km (Pkw) oder öffentliche VerkehrsmittelFahrten zu Besichtigungen, Handwerkerterminen, Hausversammlung
Inseratskosten / MaklerJaMaklerprovision ½ Monatsnettomiete oder InsertkostenKosten für Mietersuche vollständig absetzbar

So trägst du alle Werbungskosten in die Anlage V ein →

Die 10 wichtigsten Werbungskosten-Positionen

Oft vergessene Werbungskosten

Diese Posten werden von vielen Vermietern übersehen — und der Fiskus freut sich:

PositionWann absetzbarPraxis-Tipp
Fachliteratur (Bücher, Zeitschriften)Bei Bezug zur VermietungImmobilien-Fachbücher, Mietrechts-Ratgeber
Mitgliedschaft Haus & GrundImmer35–100 EUR/Jahr — häufig vergessen
Telefon/Internet (anteilig)Belegbarer AnteilSchriftverkehr mit Mietern, Handwerkern; ca. 20% absetzbar
Porto, BüromaterialImmerEinschreiben, Mietvertrag-Ausdrucke etc.
VorfälligkeitsentschädigungBei Umfinanzierung wegen VermietungVoll absetzbar wenn im Kontext der Vermietung
LeerstandskostenWährend LeerstandNebenkosten, Zinsen, Grundsteuer auch während Leerstand absetzbar
Gartenarbeiten (bei Haus)JaHandwerkerrechnungen oder nachgewiesene Eigenleistung
KontoauszugsgebührenJaBankgebühren des Vermietungskontos

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Oft vergessene Werbungskosten

Was ist NICHT absetzbar?

Achtung: Diese Kosten kannst du NICHT als Werbungskosten absetzen:
PositionWarum nicht?Alternative
Tilgungsanteil des KreditsEigenkapitalaufbau, keine AusgabeZinsen sind absetzbar
Kaufpreis / KaufnebenkostenWerden über AfA verteiltAfA über 33–50 Jahre (Gebäudeanteil)
WertsteigerungsmaßnahmenAktivierungspflichtHerstellungskosten: AfA auf verbesserten Wert
Privatntzung der WohnungKein Zusammenhang mit EinkünftenNur bei tatsächlicher Vermietung absetzbar
Instandhaltungsrücklage (Zuführung)Erst bei Ausgabe absetzbarWenn Abrechnung kommt: sofort absetzen

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Häufige Fragen

Was sind Werbungskosten bei Vermietung?

Werbungskosten bei Vermietung sind alle Ausgaben die mit dem Erzielen von Mieteinnahmen zusammenhängen. Sie werden in der Anlage V der Steuerklärung eingetragen und mindern die steuerpflichtigen Einnahmen. Wichtigste Posten: Darlehenszinsen, AfA, Grundsteuer, Reparaturen, Verwaltungskosten.

Können Werbungskosten höher sein als Mieteinnahmen?

Ja — und das ist häufig gewünscht. Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung (Werbungskosten > Mieteinnahmen) kann mit anderen positiven Einnahmen (Gehalt) verrechnet werden und reduziert die Gesamtsteuerlast. Dieser Verlustausgleich ist eines der Hauptargumente für Immobilien-Investitionen.

Muss ich Belege für Werbungskosten aufbewahren?

Ja. Alle Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (steuerliche Aufbewahrungspflicht). Digitale Kopien sind zulässig. Tipp: Separate Ordnerstruktur pro Objekt und Jahr für alle Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge anlegen.

Kann ich auch Kosten vor dem ersten Mieter absetzen?

Ja — vorweggenommene Werbungskosten. Wenn du Werbungskosten tätigst bevor die Vermietung beginnt (z.B. Renovierung, Maklerkosten für Mietersuche), kannst du diese trotzdem absetzen — sofern die Vermietungsabsicht nachweisbar ist.

Wie trage ich Werbungskosten in die Steuerklärung ein?

In der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung): Zeile 33-55 für Werbungskosten. Darlehenszinsen in Zeile 34, AfA in Zeile 33, sonstige Kosten in den relevanten Zeilen. Steuerberater oder ELSTER-Software verwenden. Schritt-für-Schritt-Anleitung →