Grundbuchauszug beantragen: Inhalt, Kosten, Verfahren und wer ihn einsehen darf
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist das amtliche Register für Immobilieneigentum in Deutschland:
- Funktion: Dokumentiert wer Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung ist, welche Rechte Dritter bestehen (Wegerechte, Nießbrauch) und welche Belastungen eingetragen sind (Grundschulden, Hypotheken).
- Wo geführt: Beim Amtsgericht des jeweiligen Bezirks (Grundbuchamt). Zunehmend elektronisch geführt.
- Aufbau: 4 Abschnitte: Aufschrift (Identifikation), Bestandsverzeichnis (genaue Beschreibung des Grundstücks), Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen), Abteilung III (Grundpfandrechte/Grundschulden). Mehr: Grundbuch Eintragung.
Wer darf den Grundbuchauszug einsehen?
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register — Einsicht nur mit berechtigtem Interesse:
- Eigentümer: Immer berechtigt. Eigene Daten jederzeit einsehbar.
- Kaufinteressenten: Bei ernsthaftem Kaufinteresse: berechtigtes Interesse vorhanden. Nachweis durch Maklerexposé oder Besichtigungsnachweis möglich.
- Banken/Kreditgeber: Bei Finanzierungsanfragen: Grundbucheinsicht zur Sicherheitenprüfung üblich.
- Behörden, Notare, Gerichte: Im Rahmen ihrer Aufgaben berechtigt.
- Allgemeine Neugier: Nicht ausreichend. Ohne berechtigtes Interesse: Einsicht wird verweigert.
Grundbuchauszug beantragen: So geht es
Schritt für Schritt zum Grundbuchauszug:
- Beim Grundbuchamt persönlich: Zuständiges Amtsgericht aufsuchen, Personalausweis mitbringen, berechtigtes Interesse darlegen, Formular ausfüllen. Einfachster Weg für Einzelauszüge.
- Schriftlich / per Post: Antrag an das zuständige Grundbuchamt schicken. Adresse: Amtsgericht des Bezirks, in dem die Immobilie liegt.
- Online (elektronisches Grundbuch): In vielen Bundesländern: EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) oder über Online-Dienste. Schnellste Methode.
- Über Notar: Notar hat direkten Zugang und kann Auszüge beschaffen. Sinnvoll wenn Notar sowieso eingeschaltet ist (Kaufvertrag).
Was ein Grundbuchauszug kostet
Kosten für die amtliche Grundbucheinsicht:
- Grundbuchauszug (beglaubigt): ca. 20–35 EUR pro Abteilung. Vollständiger beglaubigter Auszug: ca. 50–100 EUR.
- Einfacher Auszug (nicht beglaubigt): ca. 10–15 EUR. Reicht für die meisten Informationszwecke. Für offizielle Nachweise (Bank, Notar): beglaubigte Version nötig.
- Einsicht vor Ort: Teils günstiger als Auszug. Direkte Einsicht: ca. 10–20 EUR.
- Dauer: Persönlich vor Ort: sofort. Per Post: 1–3 Wochen. Online: 1–7 Tage.
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Häufige Fragen
Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?
Beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) persönlich, schriftlich, oder in manchen Bundesländern online. Personalausweis und Nachweis des berechtigten Interesses mitbringen. Kosten: ca. 20–100 EUR je nach Art des Auszugs.
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Nur Personen mit berechtigtem Interesse: Eigentümer (immer), Kaufinteressenten (bei ernsthaftem Interesse), Banken, Notare, Behörden. Allgemeine Neugier reicht nicht — Antrag wird abgelehnt.
Was steht im Grundbuchauszug?
Abteilung I: Eigentümer. Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte). Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken (Kreditbelastungen). Bestandsverzeichnis: genaue Grundstücksbeschreibung.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Einfacher Auszug: ca. 10–15 EUR. Beglaubigter Auszug: ca. 50–100 EUR. Beglaubigte Version nötig für: Bankfinanzierung, Notartermin, offizielle Nachweise. Für persönliche Info reicht die günstigere Variante.












