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Heizkosten als Nebenkosten: Was abgerechnet wird, wie die Heizkostenverordnung gilt und Tipps zum Sparen

Heizkosten als Nebenkosten: Nach der Kaltmiete der größte Kostenpunkt. Was darf abgerechnet werden, wie wird verteilt und was tun wenn die Abrechnung zu hoch ist?
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Heizkosten als Nebenkosten: Was abgerechnet wird, wie die Heizkostenverordnung gilt und Tipps zum Sparen

Was als Heizkosten abgerechnet werden darf

Zulässige Heizkostenbestandteile:

Was als Heizkosten abgerechnet werden darf

Heizkosten in der Abrechnung: Wie sie verteilt werden

Verteilungsschlüssel und Abrechnungsmethoden:

Heizkosten in der Abrechnung: Wie sie verteilt werden

Häufige Fehler in der Heizkostenabrechnung

Was Vermieter falsch machen:

Häufige Fehler in der Heizkostenabrechnung

Heizkosten senken: Tipps für Mieter und Vermieter

Wie man Heizkosten reduziert:

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Häufige Fragen

Was darf bei Heizkosten als Nebenkosten abgerechnet werden?

Umlagefähig nach BetrKV §2 Nr.4: Brennstoffkosten (Gas, Öl, Fernwärme), Bedienungs- und Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten. Nicht umlagefähig: Erneuerung der Heizungsanlage, Verwaltungskosten. CO2-Kosten: seit 2023 je nach Energieeffizienzklasse des Gebäudes aufgeteilt.

Wie werden Heizkosten auf Mieter verteilt?

Nach der Heizkostenverordnung: 50–70% verbrauchsabhängig (Heizkostenverteiler), 30–50% nach Wohnfläche (Grundkosten). Mieter der wenig heizt: spart beim Verbrauchsanteil, zahlt aber immer Grundkostenanteil. Seit 2021: Fernauslesung oder digitale Erfassung verpflichtend (Bestand bis 2027).

Wie hoch sind durchschnittliche Heizkosten pro Monat?

Stark abhängig von Gebäudezustand und Energieträger. Richtwerte: Gas-Heizung gutes Gebäude: 0,80–1,20 EUR/m²/Monat. Öl-Heizung: ähnlich (stark preisabhängig). Fernwärme: 0,80–1,50 EUR/m²/Monat. Schlecht gedämmtes Altbau: bis zu 2,00 EUR/m²/Monat. Wärmepumpe Neubau: 0,50–0,90 EUR/m²/Monat.

Kann ich als Mieter die Heizkosten-Abrechnung prüfen?

Ja. Mieter hat Recht auf Einsicht in die Originalbelege (Gasrechnung, Wartungsrechnungen). Vermieter muss Einsicht gewähren. Bei Verweigerung: Zahlung vorbehalten bis Einsicht gewährt. Bei Fehlern: schriftlicher Widerspruch innerhalb 12 Monate nach Zugang der Abrechnung.