Heizkosten als Nebenkosten: Was abgerechnet wird, wie die Heizkostenverordnung gilt und Tipps zum Sparen
Was als Heizkosten abgerechnet werden darf
Zulässige Heizkostenbestandteile:
- Betriebskosten Heizung nach BetrKV: § 2 Nr. 4 BetrKV: umlagefähig sind Brennstoffkosten (Gas, Öl, Fernwärme), Bedienungskosten (Heizungswart), Wartungskosten, Reparaturen (nur laufende, nicht Erneuerung!), Schornsteinfegerkosten. Nicht umlagefähig: Erneuerung der Heizungsanlage (Investitionskosten).
- Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Gilt bei zentraler Versorgung mit Warmwasser und Heizwärme. Kernprinzip: mindestens 50%, maximal 70% der Kosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden (Rest: nach Fläche oder Personenanzahl). Seit 2021: Funk-Ablesung oder fernauslesbare Zähler verpflichtend (Neubauten sofort, Bestand bis 2027).
- Warmwasserkosten: Zentrales Warmwasser: ebenfalls nach HeizkostenV — 50–70% verbrauchsabhängig (Wasserzähler), Rest nach Fläche. Mehr: Heizkostenabrechnung.
- CO2-Kostenumlage: Seit 2023: CO2-Kosten aus dem CO2-Preis (Heizöl, Gas) werden zwischen Vermieter und Mieter gesplittet — je nach Energieeffizienzklasse des Gebäudes. Schlechte Klasse H: Vermieter zahlt 90%, Mieter 10%. Gute Klasse A: Vermieter 0%, Mieter 100%. Mehr: CO2-Kostenumlage.
Heizkosten in der Abrechnung: Wie sie verteilt werden
Verteilungsschlüssel und Abrechnungsmethoden:
- Verbrauchsabhängiger Anteil (50–70%): Basis: Heizkostenverteiler (Verdunster oder elektronisch) an jedem Heizkörper oder Wärmemengenzähler. Mieter der viel heizt: zahlt mehr. Verbrauchstransparenz ist Pflicht des Vermieters. Mehr: Nebenkostenabrechnung.
- Grundkostenanteil (30–50%): Wird nach Wohnfläche verteilt. Unabhängig vom Verbrauch: jeder zahlt für die Grundlast der Anlage (Leitungen, Kessel, Wartung). Wer wenig heizt spart beim Verbrauchsanteil — zahlt aber immer Grundkosten.
- Abrechnungszeitraum: Meist 1 Jahr (Heizperiode oder Kalenderjahr). Abrechnung muss innerhalb 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Verspätete Abrechnung: Vermieter verliert Nachzahlungsanspruch (nicht Rückzahlungspflicht). Mehr: Nebenkostenabrechnung.
- Vorauszahlungen: Mieter zahlt monatlich Heizkostenvorauszahlung (ca. 1–2 EUR/m²/Monat in normalen Jahren, höher bei gestiegenen Energiepreisen). Am Jahresende: Abrechnung. Bei Nachzahlung: Zahlung innerhalb der Frist. Bei Guthaben: Rückzahlung innerhalb 1 Monat nach Abrechnung.
Häufige Fehler in der Heizkostenabrechnung
Was Vermieter falsch machen:
- Verteilungsschlüssel nicht angegeben: Abrechnung muss zeigen: wie viel nach Verbrauch, wie viel nach Fläche, welchen Anteil jeder zahlt. Fehlende Angaben: Mieter kann Abrechnung ganz ablehnen.
- Nicht umlagefähige Kosten abgerechnet: Erneuerung der Heizungsanlage, Reparaturen die über Instandhaltung hinausgehen, Verwaltungskosten: nicht umlagefähig. Mieter darf widersprechen und Korrektur verlangen. Mehr: Widerspruch Nebenkostenabrechnung.
- Zu hoher Verbrauchsanteil: Mehr als 70% verbrauchsabhängig: nicht erlaubt. Konsequenz: Abrechnung anfechtbar, Mieter darf kürzen.
- Keine Einsicht in Belege: Mieter hat das Recht Originalbelege einzusehen. Vermieter der keine Einsicht gewährt: Mieter kann Zahlung verweigern bis Einsicht gewährt wird. Mehr: Mietrecht.
Heizkosten senken: Tipps für Mieter und Vermieter
Wie man Heizkosten reduziert:
- Mieter-Tipps: Richtige Raumtemperatur (Wohnräume 20°C, Schlafzimmer 16°C, nachts alle Räume 16°C). Heizkörper nicht verdecken (Möbel, Vorhänge). Stoßlüften statt Dauerlüften (5 Minuten Fenster weit auf, nicht dauerhaft kippen). Thermostatventile korrekt nutzen (Stufe 3 ≈ 20°C). Hydraulischer Abgleich prüfen (gleichmäßige Wärme). Mehr: Nebenkosten senken.
- Vermieter-Tipps: Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage (spart 10–15% Energie, seit 2021 bei geförderten Sanierungen Pflicht). Heizungslabel prüfen (BAFA-Förderung für Effizienzverbesserung). Neue Heizpumpen (Hocheffizienzpumpen: klare Ersparnis). Mehr: Sanierungsförderung.
- Dämmung als Investition: Dach und Fassadendämmung senkt Heizkosten um 20–30%. KfW-Förderung (BEG) für energetische Sanierung. Amortisation: 10–20 Jahre. Vorteil: höherer Energieausweis-Wert, höhere Vermietbarkeit. Mehr: Energetische Sanierung.
- Heizungsmodernisierung: Alte Gas-/Ölheizung durch Wärmepumpe ersetzen: BAFA-Förderung bis 70%. Ab 2029: GEG schreibt 65% erneuerbare Wärme für neue Heizungen vor. Früh planen. Mehr: Energieausweis.
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Häufige Fragen
Was darf bei Heizkosten als Nebenkosten abgerechnet werden?
Umlagefähig nach BetrKV §2 Nr.4: Brennstoffkosten (Gas, Öl, Fernwärme), Bedienungs- und Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten. Nicht umlagefähig: Erneuerung der Heizungsanlage, Verwaltungskosten. CO2-Kosten: seit 2023 je nach Energieeffizienzklasse des Gebäudes aufgeteilt.
Wie werden Heizkosten auf Mieter verteilt?
Nach der Heizkostenverordnung: 50–70% verbrauchsabhängig (Heizkostenverteiler), 30–50% nach Wohnfläche (Grundkosten). Mieter der wenig heizt: spart beim Verbrauchsanteil, zahlt aber immer Grundkostenanteil. Seit 2021: Fernauslesung oder digitale Erfassung verpflichtend (Bestand bis 2027).
Wie hoch sind durchschnittliche Heizkosten pro Monat?
Stark abhängig von Gebäudezustand und Energieträger. Richtwerte: Gas-Heizung gutes Gebäude: 0,80–1,20 EUR/m²/Monat. Öl-Heizung: ähnlich (stark preisabhängig). Fernwärme: 0,80–1,50 EUR/m²/Monat. Schlecht gedämmtes Altbau: bis zu 2,00 EUR/m²/Monat. Wärmepumpe Neubau: 0,50–0,90 EUR/m²/Monat.
Kann ich als Mieter die Heizkosten-Abrechnung prüfen?
Ja. Mieter hat Recht auf Einsicht in die Originalbelege (Gasrechnung, Wartungsrechnungen). Vermieter muss Einsicht gewähren. Bei Verweigerung: Zahlung vorbehalten bis Einsicht gewährt. Bei Fehlern: schriftlicher Widerspruch innerhalb 12 Monate nach Zugang der Abrechnung.













