Sonderkündigungsrecht: Wann darf man außerordentlich kündigen?
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht (§ 543, § 569 BGB) erlaubt die fristlose oder kurzfristige Kündigung eines Mietvertrags, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Unterschied zur ordentlichen Kündigung gelten keine regulären Kündigungsfristen (3 Monate für Mieter, bis zu 9 Monate für Vermieter). Das Sonderkündigungsrecht gilt für beide Seiten – Mieter und Vermieter – unter jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen.
Wichtig für Kapitalanleger: Kennen Sie alle Tatbestände genau – denn eine fehlerhafte Kündigung ist unwirksam und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Mehr dazu: Mietrecht für Vermieter.
Sonderkündigungsrecht des Mieters: Alle Tatbestände
Mieter dürfen außerordentlich kündigen in folgenden Situationen:
- Mieterhöhung auf Mietspiegel-Niveau (§ 558 BGB): Vermieter erhöht die Miete auf ortsübliche Vergleichsmiete → Mieter darf binnen 2 Monaten nach Erhalt sonderkündigen, mit 2-monatiger Frist zum Ende des übernächsten Monats. Die Mieterhöhung wird dann nicht wirksam. Mehr: Mieterhöhung.
- Modernisierungsmaßnahmen (§ 555e BGB): Vermieter kündigt erhebliche Modernisierung an → Mieter kann bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang der Ankündigung kündigen. Frist: Kündigung endet zum Ende des folgenden Monats. Mehr: Modernisierungsumlage.
- Gesundheitsgefährdung der Wohnung: Wohnung ist erheblich mangelhaft (Schimmel, Feuchtigkeit, gesundheitsgefährdend) und Vermieter beseitigt Mängel nicht → fristlose Kündigung möglich. Mehr: Mietminderung.
- Verweigerung der Schlüsselübergabe: Vermieter übergibt Schlüssel nicht rechtzeitig → fristlose Kündigung.
- Hausfriedensbruch durch Vermieter: Vermieter betritt Wohnung unerlaubt wiederholt → fristlose Kündigung möglich.
Sonderkündigungsrecht des Vermieters: Wann darf er kündigen?
Als Vermieter (Kapitalanleger) haben Sie folgende Sonderkündigungsrechte:
- Zahlungsverzug (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB): Mieter ist mit mindestens 2 Monatsmieten im Rückstand → fristlose Kündigung sofort möglich. Bei 1 Monatsmiete + Teil: fristlose Kündigung, wenn Mieter 2 aufeinanderfolgende Termine in Verzug ist. Mehr: Mietschulden. Nach Kündigung kann Mieter durch Zahlung innerhalb von 2 Monaten die Kündigung unwirksam machen (§ 569 Abs. 3 BGB) – aber nur einmal in 2 Jahren.
- Unbefugte Untervermietung: Mieter vermietet ohne Erlaubnis unter → fristlose Kündigung möglich. Zuerst Abmahnung erforderlich. Mehr: Untervermietung.
- Erhebliche Verletzung der Obhutspflicht: Mieter beschädigt die Wohnung mutwillig oder grob fahrlässig → fristlose Kündigung nach Abmahnung.
- Störung des Hausfriedens: Anhaltende massive Ruhestörungen, Bedrohung anderer Mieter → fristlose Kündigung nach Abmahnung.
- Vertragswidriger Gebrauch trotz Abmahnung: Mieter hält Wohnung entgegen Vertrag (z.B. unerlaubte gewerbliche Nutzung) → fristlose Kündigung möglich. Mehr: Mietrecht Vermieter.
Fristen und Form beim Sonderkündigungsrecht
Formvorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen:
- Schriftform (§ 568 BGB): Kündigung immer schriftlich, eigenhändig unterschrieben. E-Mail oder WhatsApp sind NICHT ausreichend. Brief mit Einschreiben/Rückschein empfohlen.
- Kündigungsgrund: Bei außerordentlicher Kündigung MUSS der Grund angegeben werden (anders als bei ordentlicher Kündigung des Mieters). Ohne Grund: Kündigung ist unwirksam.
- Abmahnung: Bei vielen Tatbeständen (Störung des Hausfriedens, vertragswidriger Gebrauch) ist eine vorherige Abmahnung Pflicht. Ohne Abmahnung: Kündigung unwirksam. Mehr: Abmahnung Mieter.
- Frist bei Mieterhöhungs-Sonderkündigung: Kündigung bis Ende des 2. Monats nach Zugang der Mieterhöhung. Ende zum Ende des übernächsten Monats.
- Frist bei Modernisierungs-Sonderkündigung: Kündigung bis Ende des Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung. Ende zum Ende des folgenden Monats.
Als Vermieter: Fehler bei der Kündigung kosten Zeit und Geld. Im Zweifel: Anwalt oder Haus & Grund einschalten. Mehr: Kündigung Mieter.
Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf
Häufige Verwechslung: Eigenbedarf ist KEIN Sonderkündigungsrecht – es ist eine ordentliche Kündigung mit regulären Fristen (3–9 Monate). Aber es gibt Konstellationen, wo ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnungskauf entsteht:
- Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Wenn Sie eine vermietete Wohnung kaufen, tritt der neue Eigentümer in den bestehenden Mietvertrag ein. Kein automatisches Sonderkündigungsrecht durch Kauf.
- Eigenbedarfskündigung: Möglich, aber nur als ordentliche Kündigung. Voraussetzung: Sie oder eine nahe Angehörige Person braucht die Wohnung für eigenen Wohnbedarf. Wartefrist: Nach Umwandlung in Eigentumswohnung in bestimmten Gebieten: 3 Jahre (Sperrfrist, in Milieuschutzgebieten bis 10 Jahre). Mehr: Eigenbedarf.
- Mieter-Sonderkündigung bei Käuferwechsel: Gibt es nicht automatisch. Mieter hat kein Sonderkündigungsrecht, nur weil die Wohnung verkauft wurde.
Als Kapitalanleger: Sonderkündigungsrecht strategisch nutzen
Praxistipps für Investoren:
- Mieterhöhungs-Sonderkündigung kalkulieren: Wenn Sie die Miete auf Mietspiegel-Niveau erhöhen müssen und der Mieter sonderkündigt: kalkulieren Sie dies ein. Leerstand für 1–2 Monate, dann neuer Mieter zu höherer Miete – oft wirtschaftlich vorteilhaft. Mehr: Mietrendite berechnen.
- Zahlungsverzug konsequent verfolgen: Bei Zahlungsverzug sofort handeln (Abmahnung, dann Kündigung). Zu langes Zuwarten verschlechtert Ihre Position. Räumungsklage vorbereiten. Mehr: Mietnomaden.
- Abmahnungsmanagement: Dokumentieren Sie alle Verstöße des Mieters schriftlich und chronologisch. Erst Abmahnung, dann Kündigung – Reihenfolge einhalten.
- Vermieterrechtsschutz: Rechtstreitigkeiten kosten schnell 3.000–10.000 EUR (Anwalt + Gericht). Vermieter-Rechtsschutz lohnt sich ab ca. 100–150 EUR/Jahr. Mehr: Vermieter Pflichten.
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Häufige Fragen
Kann der Mieter bei Mieterhöhung außerordentlich kündigen?
Ja. Bei Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) oder bei Staffel-/Indexmieterhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Frist: Kündigung bis Ende des 2. Monats nach Erhalt der Mieterhöhung, Ende zum Ende des übernächsten Monats. Die Mieterhöhung wird dann nicht wirksam.
Muss ich vor einer fristlosen Kündigung immer abmahnen?
Nicht immer, aber oft. Bei Zahlungsverzug (2 Monatsmieten) ist keine Abmahnung nötig – fristlose Kündigung ist sofort möglich. Bei Störung des Hausfriedens, vertragswidrigem Gebrauch oder unbefugter Untervermietung ist eine Abmahnung Pflicht. Ohne Abmahnung bei diesen Tatbeständen: Kündigung unwirksam.
Kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug nachträglich unwirksam werden?
Ja. Zahlt der Mieter den gesamten Mietrückstand innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, wird die fristlose Kündigung unwirksam (§ 569 Abs. 3 BGB). Dieses Recht greift aber nur einmal in 2 Jahren. Als Vermieter: Gleichzeitig hilfsweise ordentlich kündigen, damit eine Kündigung bestehen bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen fristloser und außerordentlicher Kündigung mit Frist?
Fristlos bedeutet: Mietverhältnis endet sofort (oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt). Außerordentlich mit Frist: Das Sonderkündigungsrecht greift, aber mit einer kürzeren Frist als bei ordentlicher Kündigung (z.B. Mieterhöhungs-Sonderkündigung: 2 Monate). Beide fallen unter den Begriff Sonderkündigungsrecht.
Hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht wenn die Wohnung verkauft wird?
Nein. Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein, der Mieter hat kein Sonderkündigungsrecht allein wegen des Eigentümerwechsels. Mehr: Eigentümerwechsel bei Mietverhältnissen.












