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Steuererklärung Vermieter: Anlage V, absetzbare Kosten und häufige Fehler

Vermietung bedeutet Steuerpflicht — aber auch viele Steuervorteile. Wer seine Kosten kennt und korrekt absetzt, spart oft mehrere Tausend Euro im Jahr. Was musst du wissen?
Steuererklärung Vermieter: Anlage V, absetzbare Kosten und häufige Fehler

Welche Einnahmen muss ich als Vermieter versteuern?

Steuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung:

Was kannst du als Vermieter absetzen?

Die wichtigsten absetzbaren Kosten (Werbungskosten in Anlage V):

Anlage V richtig ausfüllen

Die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) — die wichtigsten Zeilen:

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Was Vermieter oft falsch machen:

Mehr: Alle Steuern für Vermieter | AfA-Rechner.

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Häufige Fragen

Muss ich als Vermieter eine Steuererklärung machen?

Ja, wenn du Mieteinnahmen erzielst: Pflicht zur Einkommensteuererklärung mit Anlage V. Gilt auch für Kleinvermieter. Ausnahme: wenn Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (11.604 EUR in 2024).

Was kann ich als Vermieter von der Steuer absetzen?

Hauptposten: Kreditzinsen, AfA (2% des Gebäudewerts), Reparaturen/Instandhaltung, Hausverwaltung, Versicherungen, Grundsteuer, Fahrtkosten, Steuerberaterkosten. Nicht absetzbar: Tilgung, Eigenanteil bei Selbstnutzung.

Wie berechne ich die AfA als Vermieter?

AfA = 2% des Gebäudewerts (nicht Grundstück) pro Jahr. Kaufpreis z.B. 300.000 EUR: davon 70% Gebäude = 210.000 EUR. AfA: 2% = 4.200 EUR/Jahr absetzbar. Baujahr vor 1925: 2,5%. Denkmal: bis 9%.

Was passiert wenn ich Verluste aus Vermietung mache?

Vermietungsverluste (Werbungskosten > Einnahmen) können mit anderen Einkünften verrechnet werden → Steuererstattung. Das ist der Grund warum viele Immobilien in der Anfangsphase steuerlich attraktiv sind (hohe Zinsen, AfA).