Steuererklärung Vermieter: Anlage V, absetzbare Kosten und häufige Fehler
Welche Einnahmen muss ich als Vermieter versteuern?
Steuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung:
- Kaltmiete: Die Nettokaltmiete ist vollständig steuerpflichtiges Einkommen. Mehr: Nettokaltmiete.
- Umlagefähige Nebenkosten: Nur wenn du sie einnimmst und selbst trägst (bei Pauschalmiete ohne Einzelabrechnung). Bei echter Nebenkostenabrechnung: Einnahmen und Ausgaben gleichen sich aus.
- Mietzuschüsse: Z.B. Wohngeld oder Sozialleistungen die direkt an dich gezahlt werden: steuerpflichtig.
- Gesamteinkünfte: Vermietungseinkünfte werden mit deinen anderen Einkünften (Gehalt, Kapital) zusammengerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Spitzensteuersatz: 42–45%.
Was kannst du als Vermieter absetzen?
Die wichtigsten absetzbaren Kosten (Werbungskosten in Anlage V):
- Zinsen: Kreditzinsen für die Finanzierung der Immobilie vollständig absetzbar (nicht die Tilgung!). Mehr: Immobilienkredit.
- Abschreibung (AfA): 2% p.a. auf den Gebäudeanteil (nicht Grundstück) über 50 Jahre. Baujahr vor 1925: 2,5%. Denkmal: bis zu 9% in 8 Jahren + 7% in 4 Jahren. Mehr: AfA Immobilien.
- Instandhaltung & Reparaturen: Schönheitsreparaturen, Dachreparaturen, Heizungsreparatur — sofort absetzbar. Modernisierungen: nur wenn kein wesentliche Verbesserung (sonst aktivieren).
- Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Steuerberater, Anwalt, Kontoführung für Vermietungskonto.
- Fahrtkosten: Fahrten zum Objekt für Besichtigungen, Handwerker-Koordination: 0,30 EUR/km.
- Versicherungen: Gebäudeversicherung, Haftpflicht als Vermieter. Mehr: Gebäudeversicherung.
- Leerstand: Kosten während Leerstand wenn Vermietungsabsicht besteht.
Anlage V richtig ausfüllen
Die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) — die wichtigsten Zeilen:
- Zeile 9: Einnahmen aus Vermietung (Kaltmiete). Alle Mietzahlungen des Jahres addieren.
- Zeile 10–13: Umlagefähige und nicht-umlagefähige Nebenkosten. Bei Pauschalmiete: Zeile 13 nutzen.
- Zeile 33–50: Werbungskosten. Hier alle absetzbaren Kosten eintragen.
- Zeile 33: Schuldzinsen (Kreditzinsen — nicht Tilgung!). Jahresbescheinigung der Bank nutzen.
- Zeile 47: Absetzung für Abnutzung (AfA) — jährlicher Abschreibungsbetrag.
- Zeile 48: Erhaltungsaufwendungen (Reparaturen, Instandhaltung).
- Mehrere Objekte: Für jedes Objekt eine eigene Anlage V ausfüllen.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Was Vermieter oft falsch machen:
- Tilgung absetzbar? NEIN. Nur Zinsen! Die Tilgung deines Kredits ist keine Steuer-Ausgabe. Häufigster Fehler.
- Grundstücksanteil bei AfA: Die AfA berechnet sich nur auf den Gebäudewert, nicht auf den Grundstückswert. Grundstück wird nie abgeschrieben. Kaufpreis muss aufgeteilt werden.
- Modernisierung vs. Erhaltung: Eine Modernisierung die den Standard wesentlich hebt (z.B. Badezimmer komplett erneuern): Aktivierungspflicht, nicht sofort absetzbar. Erhaltung (defekte Heizung reparieren): sofort absetzbar.
- Miete unter 66% Marktmiete: Wenn du Angehörigen unter 66% der ortsüblichen Miete vermietest: volle Werbungskosten nur bei Ausnahmen. Miete auf mind. 66% des Marktmiete anheben oder anteilige Kosten akzeptieren.
Mehr: Alle Steuern für Vermieter | AfA-Rechner.
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Häufige Fragen
Muss ich als Vermieter eine Steuererklärung machen?
Ja, wenn du Mieteinnahmen erzielst: Pflicht zur Einkommensteuererklärung mit Anlage V. Gilt auch für Kleinvermieter. Ausnahme: wenn Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (11.604 EUR in 2024).
Was kann ich als Vermieter von der Steuer absetzen?
Hauptposten: Kreditzinsen, AfA (2% des Gebäudewerts), Reparaturen/Instandhaltung, Hausverwaltung, Versicherungen, Grundsteuer, Fahrtkosten, Steuerberaterkosten. Nicht absetzbar: Tilgung, Eigenanteil bei Selbstnutzung.
Wie berechne ich die AfA als Vermieter?
AfA = 2% des Gebäudewerts (nicht Grundstück) pro Jahr. Kaufpreis z.B. 300.000 EUR: davon 70% Gebäude = 210.000 EUR. AfA: 2% = 4.200 EUR/Jahr absetzbar. Baujahr vor 1925: 2,5%. Denkmal: bis 9%.
Was passiert wenn ich Verluste aus Vermietung mache?
Vermietungsverluste (Werbungskosten > Einnahmen) können mit anderen Einkünften verrechnet werden → Steuererstattung. Das ist der Grund warum viele Immobilien in der Anfangsphase steuerlich attraktiv sind (hohe Zinsen, AfA).




