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Nettokaltmiete erklärt: Unterschied zu Warmmiete, Grundmiete und Bruttomiete

Nettokaltmiete, Warmmiete, Grundmiete, Bruttokaltmiete — die Mietbegriffe sind verwirrend. Was genau ist die Nettokaltmiete, was ist nicht enthalten und was zahlt man am Ende wirklich? Klar erklärt für Mieter und Vermieter.
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Nettokaltmiete erklärt: Unterschied zu Warmmiete, Grundmiete und Bruttomiete

Was ist die Nettokaltmiete?

Die Nettokaltmiete (auch: Grundmiete oder Kaltmiete) ist der reine Mietpreis für die Nutzung der Wohnung — ohne jegliche Nebenkosten:

Was ist die Nettokaltmiete?

Nettokaltmiete vs. Warmmiete vs. Bruttomiete

Die wichtigsten Mietbegriffe im Vergleich:

Nettokaltmiete vs. Warmmiete vs. Bruttomiete

Warum ist die Nettokaltmiete wichtig?

Die Nettokaltmiete ist die rechtlich relevante Größe in vielen Situationen:

Mehr: Nebenkostenabrechnung | Mietpreisbremse.

Warum ist die Nettokaltmiete wichtig?

Nebenkosten: Was auf die Nettokaltmiete draufkommt

Typische Betriebskosten pro m² (Erfahrungswerte Deutschland):

Bei 70 m²: ca. 140–315 EUR/Monat Nebenkosten zusätzlich zur Nettokaltmiete.

Nebenkosten: Was auf die Nettokaltmiete draufkommt
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Häufige Fragen

Was bedeutet Nettokaltmiete?

Die Nettokaltmiete (auch Kaltmiete oder Grundmiete) ist der reine Mietpreis für die Wohnung ohne jegliche Nebenkosten. Weder Heizung, Wasser, Müll noch andere Betriebskosten sind enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete?

Kaltmiete = Nettokaltmiete (nur Grundmiete). Warmmiete = Nettokaltmiete + alle Nebenkosten inkl. Heizung und Warmwasser. Die Warmmiete ist was du tatsächlich monatlich zahlst.

Welche Nebenkosten kommen auf die Nettokaltmiete drauf?

Wasser/Abwasser, Heizung, Warmwasser, Müll, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Grundsteuer-Anteil, Straßenreinigung, Aufzug. Typisch ca. 2–4 EUR/m² Wohnfläche pro Monat.

Warum ist die Nettokaltmiete bei Mieterhöhungen wichtig?

Weil alle Mietrechtlichen Berechnungen auf der Nettokaltmiete basieren: Mietpreisbremse (10%-Grenze), Mietspiegel-Vergleiche, Modernisierungsumlage. Betriebskosten werden separat abgerechnet und davon nicht beeinflusst.