Immobilien-Begriff
Notarkosten
Pflichtgebühren beim Immobilienkauf
Definition: Was bedeutet Notarkosten?
Beim Immobilienkauf sind Notarkosten gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar — sie richten sich nach der Notarkostenordnung. Typisch: ca. 1,0–1,5% des Kaufpreises (inkl. Grundbucheintrag). Bei 300.000 Euro Kaufpreis also ca. 3.000–4.500 Euro. Enthalten: Beurkundung des Kaufvertrags, Grundschuldeintragung, Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Notar wird in der Regel vom Käufer gewählt — aber beide Parteien haften für die Kosten. Wichtig: Notar ist neutral, kein Anwalt für eine Seite. Kaufvertrag vorab lesen und Fragen vorbereiten.
- Notarkosten steht für: Pflichtgebühren beim Immobilienkauf
- Relevant für: Immobilien-Kapitalanleger, Vermieter, Finanzierungsinteressierte
- Mehr Details: Vollständiger Guide →
Warum ist Notarkosten für Kapitalanleger wichtig?
Als Immobilien-Kapitalanleger begegnet dir Notarkosten regelmäßig — bei der Finanzierungsplanung, beim Kauf, bei der Steuerererklärung und im laufenden Betrieb deiner Mietobjekte. Das Verständnis dieses Begriffs hilft dir, bessere Entscheidungen zu treffen und Fehler zu vermeiden. Unser Guide erklärt alles Praxisrelevante.
Mit Beispielen, Tabellen und konkreten Handlungsempfehlungen







