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Mieter zahlt nicht: Mietrückstand, Kündigung & Räumung 2026

Nicht zahlende Mieter sind der Albtraum vieler Vermieter. Das Gesetz gibt klare Regeln vor — wer sie kennt, schützt seine Mieteinnahmen und vermeidet teure Verfahrensfehler. Die wichtigste Erkenntnis: Zu früh kündigen kostet genauso viel wie zu spät handeln.
3 Min. Lesezeit·Letztes Update: April 2026·Rendite berechnen →
Mieter zahlt nicht: Mietrückstand, Kündigung & Räumung 2026

Ab wann liegt ein Mietrückstand vor? Wann darf ich kündigen?

Das BGB unterscheidet zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung. Die Schwelle hängt von der Höhe des Rückstands und der Dauer ab:

RückstandshöheMögliche ReaktionRechtsgrundlage
Weniger als 1 MonatsmieteMahnung sinnvoll, keine Kündigung§ 536a BGB (Verzug)
1 Monatsmiete RückstandAbmahnung + ordentliche Kündigung nach Fristsetzung möglich§ 573 BGB
2 Monatsmieten an 2 aufeinander folgenden TerminenFristlose Kündigung möglich (sofort, ohne Abmahnung)§ 543 Abs. 2 BGB
Mehr als 2 Monatsmieten gesamtFristlose + ordentliche Kündigung gleichzeitig (doppelte Absicherung)§ 543 + § 573 BGB
Wiederholter Verzug (auch unter 1 MM)Ordentliche Kündigung nach mehrfacher Abmahnung§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wichtig: Fristlose Kündigung beendet den Mietvertrag — aber der Mieter bleibt oft trotzdem. Dann ist eine Räumungsklage nötig. Der Kündigung folgt nicht automatisch die Räumung.

Mietrecht Basics: Vermieterrechte komplett · Mietminderung: Tabelle & Grenzen · Mietvertrag: Gültige Klauseln

Ab wann liegt ein Mietrückstand vor? Wann darf ich kündigen?

Schritt für Schritt: Was Vermieter bei Mietrückstand tun müssen

Bei Mietrückstand gibt es eine klare Handlungsabfolge. Fehler in der Reihenfolge können das gesamte Verfahren verzögern oder unwirksam machen:

1
Rückstand dokumentieren

Kontoauszüge prüfen, exakte Rückstandshöhe berechnen (Kaltmiete + Nebenkosten). Alle Zahlungen und Fehlbeträge schriftlich festhalten. Dokumentation ist Basis für spätere Kündigung und Klage.

2
Schriftliche Mahnung mit Frist

Brief (nicht E-Mail) an den Mieter senden: Konkreter Betrag, genaue Frist (2 Wochen), Konsequenzen nennen. Einschreiben mit Rückschein empfohlen — für den Nachweis der Zustellung.

3
Kündigung aussprechen

Bei 2+ Monatsmieten: fristlose Kündigung per Einschreiben. Beide Gründe angeben (fristlos nach § 543 + ordentlich nach § 573 BGB) — doppelte Absicherung. Frist für Räumung angeben (i.d.R. 4 Wochen).

4
Räumungsklage einreichen

Wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht: Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht. Anwalt nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Gleichzeitig: Klage auf Zahlung der Rückstände.

5
Räumungstitel vollstrecken

Nach Urteil zugunsten des Vermieters: Gerichtsvollzieher beauftragen. Berliner Räumung (günstig, Gegenstände werden zurückgelassen) oder normale Räumung (teurer, alles wird abtransportiert).

Tipp: Mietausfallversicherung abschließen — deckt Mietrückstände bis zu 6–12 Monate ab. Kosten ca. 2–4% der Jahresmiete. Besonders sinnvoll bei einer oder zwei Wohneinheiten. Vollständiger Vermieterleitfaden

Schritt für Schritt: Was Vermieter bei Mietrückstand tun müssen

Kosten und Zeitrahmen: Was eine Räumung wirklich kostet

Räumungsverfahren sind teuer und dauern lang. Wer die Kosten kennt, plant besser und verhandelt im richtigen Moment:

SchrittKosten (ca.)Dauer
Mahnung + Abmahnung0–50 € (Anwaltsbrief)Sofort bis 2 Wochen
Kündigung (Anwalt)150–500 €Sofort nach Erstellung
Räumungsklage GerichtGerichtsgebühren 200–800 € je Streitwert3–9 Monate bis Urteil
Anwalt Räumungsklage800–2.000 € (inkl. Verhandlung)Parallel
Gerichtsvollzieher300–700 € GrundgebührWochen nach Urteil
Räumungskosten (Transport)500–3.000 € je HausratRäumungstag
Gesamt typisch2.000–7.000 € + Mietausfall6–18 Monate

Zeitersparnis: Bei 2+ Monatsmieten Rückstand sofort handeln — jeder Monat Verzögerung = 1 Monatsmiete mehr Ausfall. Mietausfallversicherung prüfen: Vermieter-Pflichtversicherungen.
Profi-Tipp: Berliner Räumung — Vermieter lässt Hausrat zurück (Mieter kann klagen), spart Transportkosten, geht schneller. Normaler Gerichtsvollzieher räumt vollständig aus. Mietrecht komplett · Eigenbedarfskündigung

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