Sozialwohnung: WBS, Einkommensgrenzen und wie die Bewerbung funktioniert
Was ist eine Sozialwohnung?
Sozialwohnungen (öffentlich geförderter Wohnungsbau) sind Wohnungen deren Bau staatlich gefördert wurde — im Gegenzug müssen sie für eine bestimmte Zeit (Bindungsdauer: 15–30 Jahre) günstig an Berechtigte vermietet werden:
- Mietpreise: Typisch 20–40% unter Marktmiete. Konkret festgelegt in der Förderungsbindung.
- Zugang: Nur für Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein (WBS).
- Bestand: Ca. 1 Million Sozialwohnungen in Deutschland (Tendenz sinkend, da viele aus der Bindung fallen).
Wohnberechtigungsschein (WBS): Wer hat Anspruch?
Den WBS erhältst du wenn dein Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet (§ 9 WoFG):
- Grundgrenze (Bundesgesetz): Alleinstehende: 12.000 EUR/Jahr netto. Jede weitere Person im Haushalt: +4.000 EUR.
- Bundesland-Anpassungen: Viele Bundesländer haben deutlich höhere Grenzen festgelegt: Bayern: bis 24.000 EUR (Alleinstehend), Berlin: bis 19.600 EUR, NRW: bis 20.000 EUR.
- Berechnungsbasis: Anrechenbares Einkommen (nicht Brutto!): Nettoeinkommen minus Abzüge für Kinder, Behinderungen, Ausbildungskosten etc.
- Besondere Bedarfsgruppen: Familien mit Kindern, Schwangere, Ältere, Menschen mit Behinderungen haben oft bevorzugten Zugang.
WBS beantragen: Schritt für Schritt
So beantragst du den Wohnberechtigungsschein:
- Zuständiges Amt: Wohnungsamt oder Bezirksamt (je nach Stadt). In manchen Städten online möglich.
- Unterlagen: Personalausweis, Einkommensnachweise (letzte 12 Monate: Lohnabrechungen, Rentenbescheid, Steuerbescheid), ggf. Nachweise für Abzüge (Kinder, Behinderung).
- Bearbeitung: Typisch 2–6 Wochen. Der WBS ist dann 1 Jahr gültig.
- Wohnung suchen: Mit WBS bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften (GWG, SAGA, Vonovia-Sozialanteil etc.) oder privaten Vermietern mit geförderten Wohnungen bewerben.
Tipp: Frühzeitig beantragen — die Bearbeitungszeit läuft, und bei Wohnungsangeboten wird ein gültiger WBS verlangt.
Wartezeiten und Chancen
Die Realität in deutschen Großstädten:
- Wartezeiten: In Großstädten (Berlin, München, Hamburg) oft 3–10 Jahre Wartezeit. In kleineren Städten oft kürzer oder sofort verfügbar.
- Mehr Chancen durch: Dringlichkeit (akute Obdachlosigkeit, gesundheitliche Gründe), Familien mit Kindern, Schwerbehinderung, langjährige Vormerke-Zeiten.
- Alternatives Vorgehen: Genossenschaftswohnungen (Genossenschaftswohnung) haben oft kürzere Wartezeiten und ähnlich günstige Mieten.
Für alle anderen: Miete sparen, Eigenkapital aufbauen und perspektivisch kaufen ist oft der effektivere Weg. Mehr: Eigenkapital schnell aufbauen.
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Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?
Wer die Einkommensgrenze nicht überschreitet und einen gültigen WBS hat. Grundgrenze: 12.000 EUR/Jahr netto für Alleinstehende + 4.000 EUR je weitere Person. Die meisten Bundesländer haben höhere Grenzen (z.B. Bayern 24.000 EUR).
Wie beantrage ich einen WBS?
Beim zuständigen Wohnungsamt oder Bezirksamt mit Einkommensnachweisen der letzten 12 Monate. Bearbeitung: 2–6 Wochen. WBS ist 1 Jahr gültig.
Wie lange muss man auf eine Sozialwohnung warten?
In Großstädten oft 3–10 Jahre. In kleineren Städten deutlich kürzer. Bevorzugt werden Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen und akut wohnungslose Personen.
Kann ich ohne WBS eine Sozialwohnung mieten?
Nein. Vermieter geförderten Wohnraums sind verpflichtet, nur an Personen mit gültigem WBS zu vermieten. Ausnahme: wenn alle Bewerber mit WBS abgelehnt haben und die Wohnung seit Wochen leer steht.












